Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

    Altflächendatei - Auskunft

    Beschreibung

    In einem zentralen Informationssystem, der Altflächendatei, erfasst die Hessische Landesverwaltung unter anderem Daten über ehemalige Betriebsflächen (Altstandorte) und stillgelegte Deponien (Altablagerungen) sowie sonstige punktuelle Bodenverunreinigungen (sog. schädliche Bodenveränderungen).

    Flächen, bei denen konkrete Anhaltspunkte für Verunreinigungen vorliegen, sind als altlastverdächtig bzw. Verdachtsflächen gekennzeichnet. Ist der Schaden so gravierend, dass eine Sanierung erforderlich ist, wird die Fläche als Altlast bzw. schädliche Bodenveränderung geführt.

    Beim Erwerb eines Grundstücks, bei einer Umnutzung oder einer Neubebauung empfiehlt es sich, rechtzeitig Informationen über vermutete oder bereits bekannte Schadstoffbelastungen aus der Altflächendatei einzuholen.

    Bei den Daten der Altflächendatei handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne des Hessischen Umweltinformationsgesetzes, so dass grundsätzlich ein Anspruch auf Einsichtnahme und Auskunft besteht. Begrenzt wird der Zugang zu den Umweltinformationen durch die in den §§ 7 und 8 Hessisches Umweltinformationsgesetz geregelten Ausschlusstatbestände.

    Hinweise für Frankfurt am Main: Altflächendatei - Auskunft

    Die in der Altflächendatei der hessischen Landesverwaltung geführten Daten zu Altstandorten und Altablagerungen werden primär von den Kommunen, in Frankfurt am Main durch das Umweltamt, erfasst. Die Altflächendaten sind beim Umweltamt abrufbar. Daher können Altlastenauskünfte von der Stadt Frankfurt am Main erteilt werden. Informationen zum Altlastenverdacht oder zu bekannten Bodenverunreinigungen sind im Grundstücksverkehr dann besonders wichtig, wenn in Kaufverträgen Haftungsklauseln vereinbart werden. Auch bei der routinemäßigen Bewertung von Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie im kommunalen Flächenmanagement haben sich die Altlastenauskünfte inzwischen etabliert. Auf Anfrage werden neben Auszügen aus der Altflächendatei auch textliche Beschreibungen zur Altlasten- und Bodensituation sowie zu früheren relevanten Veränderungen im oberflächennahen Untergrund mitgeteilt.

    Zuständigkeit

    Betroffene Bürger und Bürgerinnen können bei den jeweiligen Abteilungen Arbeitsschutz und Umwelt der Regierungspräsidien Auskünfte aus der Altflächendatei erhalten.

    Um die zuständige Stelle für Ihren Ort zu finden, geben sie bitte im oberen Ortssuchfeld den Namen der Gemeinde an, in der sich das betreffende Grundstück befindet.

    Ansprechpartner

    Altlasten/Bodenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Galvanistraße 28

    60486 Frankfurt am Main

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-39124

    Telefax: +49 69 212-39140

    E-Mail: umweltueberwachung@stadt-frankfurt.de

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / F 41.5 - Bodenschutz West

    Adresse

    Hausanschrift

    Gutleutstraße 114

    60327 Frankfurt am Main

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hauptbahnhof, Südseite
      Linien:
      • S-Bahn: Linie diverse Linien
      • Bus: Linie diverse Linien
      • Regionalbahn: Linie diverse Linien
      • Straßenbahn: Linie diverse Linien

    Öffnungszeiten

    Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 69 2714-2970

    Telefax: +49 69 2714-5950

    E-Mail: Klaus.Haeckel@rpda.hessen.de

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / F 41.1 - Grundwasser, Bodenschutz Ost

    Adresse

    Hausanschrift

    Gutleutstraße 114

    60327 Frankfurt am Main

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hauptbahnhof, Südseite
      Linien:
      • S-Bahn: Linie diverse Linien
      • Bus: Linie diverse Linien
      • Regionalbahn: Linie diverse Linien
      • Straßenbahn: Linie diverse Linien

    Öffnungszeiten

    Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 69 2714-2920

    Telefax: +49 69 2714-5952

    E-Mail: Sonja.schuster@rpda.hessen.de

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte geben Sie bei Ihrer schriftlichen Anfrage möglichst folgende Daten zur Lage des betreffenden Grundstücks an

    • Stadt / Gemeinde,
    • Stadtteil / Ortsteil,
    • Straße und Hausnummer.

    Hilfreich sind auch:

    • Flur / Flurstücksbezeichnung,
    • Lageplan (Ausschnitt aus einer topografischen Karte mit Kennzeichnung der Fläche).

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

     Auskünfte sind in der Regel gebührenpflichtig. Die Gebühr wird nach dem Aufwand berechnet. Bitte geben Sie daher die Rechnungsadresse an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Frankfurt am Main: Altflächendatei - Auskunft

    Wie wird die Altlastenauskunft beantragt? https://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=3064&_ffmpar[_id_inhalt]=17293

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 23.05.2017

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Kontaminierung, Grundstück, Stillgelegte Deponie, Grundstück, Deponie, Grundstück, Bodenverunreinigung, Boden, Grundstück, Grundstück, Altablagerung, Altlasten, Altlasten Auskunft, Grundstück, Kontamination, Verdachtsflächen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de