Verbot der Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume AusnahmegenehmigungOnline erledigen

    Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

    Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.

    Beschreibung

    Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

    Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

    Hinweise für Frankfurt am Main: Baumfällgenehmigung

    Wollen Sie einen geschützten Baum in der Stadt Frankfurt fällen oder ihn auf den Stock schneiden? Dann müssen Sie eine Baumfällgenehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde des Umweltamtes einholen. Geschützt sind Laubbäume, Ginkgobäume und Walnussbäume mit einem Stammumfang von mehr als 60 cm Nadelbäume mit einem Stammumfang von mehr als 90 cm jeweils gemessen in 1 Meter Höhe. Der Baumfällantrag muss von der Eigentümerin oder dem Eigentümer des Grundstücks gestellt werden. Weitere Informationen zur Baumschutzsatzung und den Baumfällantrag finden Sie hier.

    Online-Dienst

    Baumfällgenehmigung

    ID: L100001_402340401

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    hoch

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Hinweise für Frankfurt am Main: Baumfällgenehmigung

    Umweltamt Galvanistraße 28 60486 Frankfurt am Main

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.  

    Hinweise für Frankfurt am Main: Baumfällgenehmigung

    Umweltamt Galvanistraße 28 60486 Frankfurt am Main

    Ansprechpartner

    Umweltamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Galvanistraße 28

    60486 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Sie erreichen uns über das Umwelttelefon  069/212-39100

    Sprechzeiten:

    Montag - Donnerstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr,  13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    Freitag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr 

    Sie erreichen uns auch außerhalb der Sprechzeiten per E-Mail unter  umwelttelefon@stadt-frankfurt.de.

    Vorsprachen bitte möglichst nach Terminvereinbarung.

    Öffnungszeiten des Umweltamtes Montag - Donnerstag  08:30 Uhr bis 15:00 Uhr   Freitag 08:30 Uhr bis 13:30 Uhr 

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-39100(Umwelttelefon)

    Telefax: +49 69 212-39140

    E-Mail: umwelttelefon@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Formulare

    Baumfällgenehmigung
    Baumfällgenehmigung online

    Weitere Informationen

    Im Umweltamt sind alle umweltrelevanten Aufgaben der Stadtverwaltung, von der Information, Öffentlichkeitsarbeit und Beratung bis zu Schutz, Kontrolle und Analyse, zusammengefasst.

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.

    Formulare

    Hinweise für Frankfurt am Main: Baumfällgenehmigung

    Folgende Unterlagen werden benötigt: 

    • Stammumfang des Baumes in 1 Meter Höhe
    • Einwilligung des Eigentümers
    • Lageplan
    • Wenn möglich Bild der Bäume

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:

    • der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
    • die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand  für den Eigentümer dar.
    • es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus

    Hinweise für Frankfurt am Main: Baumfällgenehmigung

    Vorliegen eines Fällgrundes gemäß der der Satzung zum Schutz der Grünbestände im baurechtlichen Innenbereich der Stadt Frankfurt am Main (Baumschutzsatzung) vom 09.02.2004 (Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main vom 24.02.2004, Nr. 9, S. 382 ff) und Satzung zur Änderung der Satzung zum Schutz der Grünbestände im baurechtlichen Innenbereich der Stadt Frankfurt am Main vom 11.02.2010 (Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main vom 23.02.2010, Nr. 8).

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunales Satzungsrecht: Die rechlichen Regelungen sind je Kommune unterschiedlich.

    Hinweise für Frankfurt am Main: Baumfällgenehmigung

    §22 BNatschG in Verbindung mit §§ 3 und 4 der Satzung zum Schutz der Grünbestände im baurechtlichen Innenbereich der Stadt Frankfurt am Main (Baumschutzsatzung) vom 09.02.2004 (Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main vom 24.02.2004, Nr. 9, S. 382 ff) und Satzung zur Änderung der Satzung zum Schutz der Grünbestände im baurechtlichen Innenbereich der Stadt Frankfurt am Main vom 11.02.2010 (Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main vom 23.02.2010, Nr. 8).

    Verfahrensablauf

    • Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
    • Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
    • Sie erhalten eine schriftlichen Genehmigung

    Hinweise für Frankfurt am Main: Baumfällgenehmigung

    Antragsstellung, Bearbeitung/Prüfung, Bescheidzugang

    Fristen

    Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.

    Hinweise für Frankfurt am Main: Baumfällgenehmigung

    §39 (5) Nr. 2 BNatschG

    Kosten

    Hinweise für Frankfurt am Main: Baumfällgenehmigung

    §§ 1, 9 der Satzung über die Erhebung von

    Verwaltungskosten der Stadt Frankfurt am Main (Verwaltungskostensatzung) und lfd. Nr. II Ziffer 2 des Kostenverzeichnisses der Verwaltungskostensatzung 75,- € für den ersten Baum und 25,-€ für jeden weiteren Baum

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2023

    Stichwörter

    Baum, Kommune, Baumfällgenehmigung, Baumschutzsatzung, Ausnahmeregelung, Baumschnitt, Genehmigung, Baumrückschnitt, Baumschutz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de