Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer festsetzen

    Wenn Sie sich einen Hund halten, müssen Sie gegebenenfalls eine Hundesteuer entrichten. Dazu erhalten Sie hier Informationen.

    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat.

    Das Halten von z.B. Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern können je nach Gemeindesatzung von der Steuer befreit bzw. ermäßigt sein.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Frankfurt - Kassen- und Steueramt Hundesteuer

    Adresse

    Hausanschrift

    Paulsplatz 9

    60311 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Mo. 07.30 - 16.00 Uhr

    Di. 07.30 - 16.00 Uhr

    Mi. 07.30 - 16.00 Uhr

    Do. 07.30 - 16.00 Uhr

    Fr. 07.30 - 13.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-41133

    Telefax: +49 69 212-9731976

    E-Mail: sonstige-steuern.amt21@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Frankfurt - Kassen- und Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Stephanstraße 15

    60313 Frankfurt am Main

    Hausanschrift

    Paulsplatz 9

    60311 Frankfurt am Main

    (Außenstelle)

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten

    Montag – Donnerstag: 7.30 Uhr – 16.00 Uhr

    Freitag: 7.30 Uhr – 13.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-41144(Hotline allgemein)

    Telefon: +49 69 212-44112(Vollstreckung)

    Telefon: +49 69 212-39556(Gewerbesteuer Kapitalgesellschaften)

    Telefon: +49 69 212-38291(Gewerbesteuer Personengesellschaften und Einzelgewerbebetriebe)

    Telefon: +49 69 212-74512(Grundsteuer)

    Telefon: +49 69 212-74511(Abfall- und Straßenreinigungsgebühren)

    Telefon: +49 69 212-41133(Hundesteuer, Spielapparatesteuer, Steuer auf Vergnügen besonderer Art)

    Telefon: +49 69 212-71900(Geldverkehr und Zentrale Buchhaltung)

    Telefon: +49 69 212-41166(Tourismusbeitrag und Wettaufwandsteuer)

    Telefon: +49 69 212-34100(Zweitwohnungssteuer)

    Telefax: +49 69 212-37858

    E-Mail: verwaltung.amt21@stadt-frankfurt.de

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Frankfurt am Main: Hundesteuer festsetzen

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Kosten

    Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Hundesteuersatzung/Haushaltssatzung festgelegt und ist somit je nach Gemeinde unterschiedlich. Den genauen Betrag entnehmen Sie bitte der jeweiligen Gemeindesatzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Umzug in eine andere Kommune obliegt die Ummeldepflicht dem Hundehalter. Mit einer Ummeldung in eine andere Gemeinde können somit differenzierte Hundesteuerbeträge anfallen.

    Wenn Sie den Hund abgemeldet haben, bekommen Sie einen neuen Steuerbescheid. Sie müssen dann keine Steuern mehr für den Hund zahlen. Falls Sie zum Zeitpunkt der Abmeldung bereits Steuern gezahlt haben, bekommen Sie Geld entsprechend zurück.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hund, Haustier, Steuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de