Personalausweis Statusabfrage

    Personalausweis: Status der Beantragung - Auskunft

    Beschreibung

    Informationen über den jeweiligen Status Ihres Antrags auf Ausstellung eines "Reisepasses" und/oder "Personalausweises" erhalten Sie bei der zuständigen Pass- und Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde, die Ihren Antrag entgegengenommen hat.

    Hinweise für Darmstadt: Abholung beantragter Ausweise und Reisepässe

    Beantragte Personalausweise und Reisepässe werden durch die Bundesdruckerei in Berlin erstellt. Die Bearbeitungsdauer dort beträgt ca. 3 Wochen.

    Service zur Abholung: Pässe, Personalausweise, Sprachbox - 24 Stunden - (Hinweis: Anrufbeantworter mit der Ansage, ausgehend von dem auf dem Kassenbeleg angegebenen Datum der Antragstellung, welche Ausweise abgeholt werden können) Telefon: 06151/13-2234

    Weitere Informationsmöglichkeiten erhalten  Sie auch unter der Homepage des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport.
    Der neue Personalausweis

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Darmstadt wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Darmstadt: Abholung beantragter Ausweise und Reisepässe

    • Entgültige Personalausweise, Reisepässe, vorläufige Personalausweise und vorläufige Reisepässe: Persönliche Abholung oder mit Vollmacht durch Dritte. Grundsätzlich muss bei allen Vorgängen die durch einen Bevollmächtigten erledigt werden sollen, der Ausweis/ Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten vorgelegt werden.
    • Abgabe der "alten" Ausweisdokumente
    • Ausgabe von Personalausweisen, die für Kinder unter 16 Jahren abholbereit sind, nur an Sorgeberechtigte
    • Ausgabe von Reisepässen, die für Kinder unter 18 Jahren abholbereit sind, nur an Sorgeberechtigte


    Hinweis:
    Bei Abholung eines Personalausweises durch einen Bevollmächtigten, kann die Online-Ausweisfunktion nur aktiviert bleiben, wenn dies in der Vollmacht entsprechend angegeben ist sowie der Erhalt des PIN-Briefes von der Bundesdruckerei in der Vollmacht bestätigt wird. Sollte einer der Punkte in der Vollmacht nicht angegeben sein, kann der Personalausweis nur mit deaktivierter Online-Ausweisfunktion ausgehändigt werden. Eine spätere Aktivierung der Online-Funktion ist mit einer Gebühr von 6 Euro verbunden. Wir empfehlen daher den von uns eingestellten Vordruck "Vollmacht zur Abholung von Ausweisen und Pässen" zu verwenden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Perser, Lichtbildausweis, Personaldokument, Perso, PA, Identitätsausweis, Personalausweis, Statusabfrage, Personalausweis beantragen, Ausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de