Führerschein Ausstellung Karteikartenabschrift

    Fahrerlaubnis: Karteikartenabschrift

    Beschreibung

    Ist Ihr Führerschein abhanden gekommen (Verlust oder Diebstahl) oder vernichtet worden, sind Sie verpflichtet den Verlust unverzüglich (d.h. ohne schuldhaftes Verzögern) anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Sie auf die Fahrerlaubnis verzichten.

    Zuständigkeiten

    Die Ersatzausstellung des Führerscheins erfolgt durch die für Ihren Wohnsitz zuständige Führerscheinstelle.

    Die Fahrerlaubnisbehörde hat auf Kosten des Antragstellers durch die Einholung einer Auskunft aus dem ZFER und aus dem VZR zu vergewissern, dass der Antragsteller die entsprechende Fahrerlaubnis besitzt. Sofern die Daten des Betreffenden noch nicht im ZFER erfasst sind, kann die Auskunft nach § 76 Ziff. 12 FeV aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister eingeholt werden.

    Zwischenzeitlich erfolgter Umzug

    Falls Sie zwischenzeitlich umgezogen sind, klären Sie bitte mit der für Ihren derzeitigen Wohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob diese die Auskunft bei der die Fahrerlaubnis ehemals ausstellenden Behörde selbst einholt oder die Auskunft (Karteikartenabschrift) von Ihnen beantragt werden soll.

    EU-ausländischer Führerschein

    Hat eine Person mit EU-ausländischem Führerschein ihren Wohnsitz in die Bundesrepublik Deutschland verlegt, so ist für die Ausstellung eines Ersatzführerscheins in Anwendung von Art. 8 Abs. 5 der 2. EU-Führerscheinrichtlinie der Wohnsitzmitgliedstaat und damit die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes/Wohnortes zuständig.

    Vor Ausstellung des Ersatzführerscheins ist die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde ausdrücklich verpflichtet eine Auskunft über die betreffende Fahrerlaubnis aus dem ausländischen Register einzuholen. Die Auskunft ist kostenlos.
     

    Hinweise für Darmstadt: Fahrerlaubnis: Karteikartenabschrift aus dem örtlichen Führerscheinregister

    Auskunft über deutsche Führerscheine die vor dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind und im örtlichen Führerscheinregistern der Fahrerlaubnisbehörde der (Wissenschafts-)Stadt Darmstadt gespeichert sind (graue oder rosa Führerscheine aus Papier).

    Wenn Ihr alter Führerschein in Darmstadt durch die Stadtverwaltung Darmstadt im Namen des Polizeipräsidenten oder des Oberbürgermeisters ausgestellt wurde und die jetzt für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde von Ihnen eine Karteikartenabschrift erbeten hat, senden Sie bitte eine E-Mail an die Adresse: fahrerlaubnisbehoerde@darmstadt.de mit folgenden Angaben:

    • Familienname
    • Geburtsname
    • Geburtsdatum
    • aktuelle Anschrift
    • Telefonnummer (besonders wichtig für evtl. Rückfragen)
    • sofern bekannt: Liste-Nr. des ausgestellten Führerscheins

    Wir werden die Karteikartenabschrift der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde übersenden. Dies Dauert in Regel bis zu 4-5 Werktage. Über den Eingang der Unterlagen bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde informieren Sie sich bitte persönlich - hierfür wird keine gesonderte Nachricht übersandt -.

    ACHTUNG: Wir haben keine Führerscheindaten des ehemaligen Landkreises Darmstadt  bzw. des Landkreis Darmstadt-Dieburg (mit Ausnahme der ehemaligen Gemeinde Wixhausen).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die für Ihren Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde .

    Ansprechpartner

    Für Darmstadt wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Fahrerlaubnisbehörde, Fahrerlaubnis, Ersatzführerschein, Führerscheinverlust, Führerscheindiebstahl

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de