Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Zweitwohnungsteuer bezahlen

    Beschreibung

    Die Städte und Gemeinden in Hessen können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.

    In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.

    Ausnahmen:
    Generell von der Zweitwohnungsteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.

    Hinweis: Sie sind verpflichtet, Ihre Zweitwohnung bei der zuständigen Behörde anzumelden.

    • Zweitwohnung / Nebenwohnung anmelden
      (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

    Die Anmeldung auf der Meldestelle gilt dabei gleichzeitig als steuerliche Anmeldung.

    Hinweise für Darmstadt: Zweitwohnungssteuer

    Festsetzung der Zweitwohnungssteuer im Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt 

    Bemessungsgrundlage:

    • Jährlicher Mietaufwand (Nettokaltmiete)
    • Die Steuer beträgt 15 % der Nettokaltmiete

    Wer ist Steuerpflichtig:

    Steuerpflichtig ist, wer im Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Zweitwohnung besitzt (z.B. Eigentümerin/Eigentümer, Mieterin/Mieter, Nutzungsberechtigte/Nutzungsberechtigter). Dabei ist ohne Bedeutung, ob sich die Hauptwohung innerhalb oder außerhalb des Stadtgebietes der Wissenschaftsstadt Darmstadt befindet.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei der für Ihre Zweit- bzw. Nebenwohnung zuständigen Stadt-oder Gemeindeverwaltung erfahren Sie, ob und in welchem Umfang bzw. unter welchen Bedingungen Sie mit entsprechenden Zahlungspflichten rechnen müssen.

    Sie erhalten dort ggf. auch die Erklärungen zur Zweitwohnungssteuer

    Ansprechpartner

    Wissenschaftsstadt Darmstadt - Finanzverwaltung, Abteilung Steuern, Gebühren, Beiträge

    Adresse

    Hausanschrift

    Hilpertstraße 31

    64295 Darmstadt

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    Öffnungszeiten

     vormittagsnachmittagsMontag bis Donnerstag08:00 - 12:0013:30 - 15:00Freitag08:00 - 12:00-HinweisSowohl innerhalb als auch außerhalb
    der Öffnungszeiten können
    selbstverständlich auch Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon: 06151 132771

    E-Mail: steueramt@darmstadt.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Darmstadt: Zweitwohnungssteuer

    Erklärung zur Zweitwohnungssteuer

    Voraussetzungen

    Sie haben neben Ihrer Hauptwohnung auch eine Zweitwohnung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Darmstadt: Zweitwohnungssteuer

    Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer

    Hier finden Sie die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer im Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt

    In der Rechtsprechung ist die Zweitwohnungssteuer als zulässige Aufwandsteuer mit örtlichem Charakter anerkannt.

    Kosten

    Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.03.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gemeindesteuern, Meldebehörde, Wohnungsummeldung, Zweitwohnsitzsteuer bezahlen, Zweitwohnungssteuer, Wohnung, Zweitwohnsitzsteuer, Zweitwohnung, Zweitwohnungsabgabe, Wohnung anmelden, Wohnung Anmeldung, Nebenwohnung, Steuer, Wohnungswesen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de