eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Änderung wegen Adressänderung

    Adressänderung für eID-Karte beantragen

    Wenn Sie eine eID-Karte besitzen und sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine eID-Karte besitzen und sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen. Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte zu der eID-Karte-Behörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen. eID-Karte-Behörde ist die Personalausweisbehörde. Wenn Sie nicht meldepflichtig sind, ist für Sie die eID-Karten-Behörde zuständig, in deren Bezirk Sie zum Zeitpunkt der Adressänderung wohnen.

    Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.
     

    Hinweise für Darmstadt: Anschriftenänderung der Ausweisdokumente

    Wenn Sie innerhalb von Darmstadt umgezogen sind oder von einer anderen Gemeinde nach Darmstadt zugezogen sind muss auf Ihrem deutschen Personalausweis oder Reisepass (nur bei Neuanmeldung in Darmstadt), sowie dem Aufenthaltstitel die neue Anschrift/Wohnort vermerkt werden. Sollte die Anschrift auf dem Adressaufkleber nicht mehr lesbar sein, können Sie dies auch über den Vorgang Anschriftenänderung der Ausweisdokumente im Internet buchen.

    Beachten Sie bitte hierfür, dass die An- oder Ummeldung bereits durchgeführt sein muss!

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Wissenschaftsstadt Darmstadt - Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Einwohnerwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenplatz 5

    64283 Darmstadt

    (-)

    Öffnungszeiten

    Eine persönliche Vorsprache ist außerhalb der offenen Sprechzeiten nur mit einem vorab vereinbartem Termin möglich. Bereits beantragte Dokumente können während der Öffnungszeiten immer ohne vorherige Terminvereinbarung abgeholt werden. 
    Montag
    08:00 Uhr - 15:30 Uhr
    Dienstag
    08:00 Uhr - 18:00 Uhr
    Mittwoch
    07:00 Uhr - 12:30 Uhr Offene Sprechstunde; es wird kein Termin benötigt
    Donnerstag
    08:00 Uhr - 19:00 Uhr
    Freitag
    07:00 Uhr - 12:30 Uhr Offene Sprechstunde; es wird kein Termin benötigt
    Hinweis für die offenen Sprechzeiten: 
    Bitte beachten Sie, dass nur ein begrenztes Ticketkontingent zur Verfügung steht und daher ggf. nicht über die gesamte Zeitspanne hinweg Tickets ausgegeben werden können. Dennoch ist ein Anstellen schon vor Öffnung nicht notwendig. Es ist vor Ort mit einer entsprechenden Wartezeit zu rechnen.

    Kontakt

    Telefon: 06151 115

    Telefax: 06151 13473006

    E-Mail: meldeamt@darmstadt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • eID-Karte
    • Aktuelle amtliche Meldebestätigung
       

    Hinweise für Darmstadt: Anschriftenänderung der Ausweisdokumente

    Zur Vorsprache der Anschriftenänderung müssen Sie ausschließlich Ihre Ausweisdokumente oder Aufenthaltstitel mitbringen. Bitte beachten Sie, dass die Änderung nur bei gültigen Dokumenten durchgeführt werden kann.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen eine eID-Karte besitzen
    • Sie müssen umgezogen sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Darmstadt: Anschriftenänderung der Ausweisdokumente

    Verfahrensablauf

    • Sie sprechen persönlich bei der für Sie zuständigen eID-Karte-Behörde vor.
    • Sie legen Ihre aktuelle amtliche Meldebestätigung und Ihre gültige eID-Karte vor.
    • Anschließend ändert die eID-Karte-Behörde kostenlos Ihre Adresse auf dem Chip der eID-Karte.

    Fristen

    Sie müssen Ihre neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt wenige Minuten.

    Kosten

    Hinweise für Darmstadt: Anschriftenänderung der Ausweisdokumente

    Dieser Service ist kostenfrei.

    Weitere Informationen

    eID-Karte-Behörden nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 des eID-Karte-Gesetzes vom 21. Juni 2019 (BGBl. I S. 846), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626), sind die Personalausweisbehörden nach § 89 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Verbindung mit § 1 Satz 1 Nr. 1 der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und des Hessischen Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetzes vom 12. Juni 2007 (GVBl. I S. 323), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. Januar 2020 (GVBl. S. 108).

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 01.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2023

    Stichwörter

    Wohnsitz, Adressänderung, eID-Karte, Umzug

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de