Fundsachen
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Hinweise für Darmstadt: Fundbüro
Sie haben etwas verloren und suchen danach?
In unserem virtuellen Fundbüro (siehe nebenstehender Onlinedienst) können Sie rund um die Uhr
nach Ihren vermissten Sachen suchen.
____________________________________________________________
Sie haben etwas gefunden?
Wer einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden hat, muss diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Zu folgenden Zeiten können Fundsachen abgegeben werden:
Montag
08:00 - 15:30
Dienstag
08:00 - 18:00
Mittwoch
07:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 19:00
Freitag
07:00 - 12:30
Abholung:
Sofern Sie eine Fundsache abholen möchten, vereinbaren Sie im Vorfeld telefonisch einen Termin!
_________________________________________________________________________________
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
- Monatliche Bekanntgabe der gefundenen Sachen im "Darmstädter Echo" -
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Sicherheits- und Bußgeldwesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
Telefon: 06151 132284
Telefon: 06151 133961
Telefax: 06151 13473722
E-Mail: sicherheitswesen@darmstadt.de
Kontaktperson
Herr Noreikat
Frau Bartuschak
Frau List
Frau Maser
Herr Kister
Herr Dick
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Darmstadt: Fundbüro
Kosten
Hinweise für Darmstadt: Fundbüro
- Fundsachen im Wert bis zu 50,- EUR = 5,00 EUR
- Fundsachen im Wert bis zu 250,- EUR = 10,- EUR
- Fundsachen im Wert über 500,- EUR = 5% des Wertes
- Zuschlag für sperrige Fundsachen (z. B. Fahrräder) = 50%
gemäß Verwaltungskostensatzung
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Verlorene Sachen, Fundbüro, Fundsachen, Verloren, Finderlohn, Gefunden, Wertsachen, Fundamt