Hilfe zur Gesundheit Bewilligung

    Sozialhilfe

    Beschreibung

    Durch Unfall, Krankheit, Tod des Partners, Arbeitslosigkeit, fehlendes oder zu geringes Einkommen kann jeder in Not geraten. Dann kann er unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe erhalten. Die Sozialhilfe ist ein gesetzlich garantiertes Recht. Das gilt allerdings nur, wenn sich der Betroffene nicht selbst helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist.

    Sozialhilfe gibt es in verschiedenen Formen:

    • in Form von Geld, und zwar sowohl als laufende monatliche Zahlung als auch als einmalige Leistung
    • als Sachleistung
    • als persönliche Hilfe, etwa bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes
    • durch Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden

    Gewährt wird die Sozialhilfe von örtlichen Trägern (Landkreise und Kreisfreien Städte) sowie dem überörtlichen Träger (Landeswohlfahrtsverband Hessen) der Sozialhilfe.

    Die Sozialhilfe gliedert sich in 7 Unterbereiche. Nähere Informationen finden sie unter folgenden Stichworten.

    • Hilfe zum Lebensunterhalt
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
    • Hilfen zur Gesundheit
    • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
    • Hilfe zur Pflege
    • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
    • Hilfe in anderen Lebenslagen

    Hinweise für Darmstadt: Hilfe zum Lebensunterhalt

    Die Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) nach dem 3. Kapitel Sozialgesetzbuch Zwöf (SGB XII) ist eine bedarfsorientierte soziale Leistung zur Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums und bildet neben dem Bürgergeld (SGB II) und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GruSi) die unterste Ebene im Netz der sozialen Sicherung.

    Hilfe zum Lebensunterhalt können Darmstädter Bürgerinnen und Bürger erhalten, welche sich in einer persönlichen Notsituation befinden oder nicht mehr selbst für ein menschenwürdiges Existenzminimum sorgen können und

    • für mindestens 6 Monate (aber nicht auf Dauer) weniger als drei Stunden täglich arbeiten können oder
    • Kinder unter 15 Jahren ohne Erziehungsberechtigte in angrenzenden Leistungsbereichen oder wenn das Kind nicht bei den Eltern wohnt oder
    • bei Aufenthalt in einer stationären Einrichtung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Rat- und Hilfesuchende können sich unmittelbar an das Sozialamt ihres Wohnortes oder des Landkreises wenden.

    Ansprechpartner

    Wissenschaftsstadt Darmstadt - Amt für Soziales und Prävention, Abteilung Existenzsicherung SGB XII

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 71

    64293 Darmstadt

    (-)

    Öffnungszeiten

    Wochentag  Montag bis Freitag;Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06151 133277

    Telefon: 06151 133932

    Telefax: 06151 132187

    Telefax: 06151 133813

    E-Mail: amt-fuer-soziales-und-praevention@darmstadt.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Darmstadt: Hilfe zum Lebensunterhalt

    Nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter bzw. der zuständigen Sachbearbeiterin.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Arbeitslosigkeit, Soziale Grundsicherung, Notlage, Sozialamt, Sozialleistung, Sozialfürsorge, Sozialhilfe, Hilfeleistung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de