Öffentliche Versammlung: anmelden
Beschreibung
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.
Hinweise für Darmstadt: Demonstrationen, Versammlungen
Nach dem Hess. Versammlungsfreiheitsgesetz handelt es sich um eine Versammlung, wenn mind. 2 Personen sich zu einer kollektiven Meinungsäußerung treffen.
Versammlungen nach dem Hess. Versammlungsfreiheitsgesetz sind anmeldepflichtig.
Voraussetzungen:
- Die Versammlung muss unter freien Himmel stattfinden und der kollektiven Meinungsäußerung dienen. Dabei kann auch ein Meeting von 3 Personen eine Versammlung sein, wenn es darum geht, dass man zu einer kollektiven Meinungsäußerung zusammengekommen ist.
- Die Versammlung kann an einem festen, öffentlichen Ort oder als Aufzug stattfindet.
- Die Anmeldung muss spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der Versammlung erfolgen.
- Das Hess. Versammlungsfreiheitsgesetz ist nicht anzuwenden bei kulturellen, sportlichen, religiösen oder gewerblichen Veranstaltungen.
Versammlungen in geschlossenen Räumen sind nicht mitteilungspflichtig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die für den Versammlungsort zuständige allgemeine Ordnungsbehörde, bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern die Kreisordnungsbehörde.
Ansprechpartner
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Sicherheits- und Bußgeldwesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
Telefon: 06151 132284
Telefon: 06151 133961
Telefax: 06151 13473722
E-Mail: sicherheitswesen@darmstadt.de
Kontaktperson
Frau Schledt-Zahn
Frau Christ
Herr Noreikat
Frau Bartuschak
Frau List
Frau Maser
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Darmstadt: Demonstrationen, Versammlungen
- Formular Öffentliche Versammlung Anmeldung
Das Formular kann per Email, Fax oder postalisch übermittelt werden.
Falls Sie kurzfristig eine Demo oder eine Versammlungs per E-Mail anmelden, empfehlen wir aus technischen Gründen zur Sicherheit eine ergänzende Übersendung per Telefax oder kurze telefonsiche Nachfrage.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Darmstadt: Demonstrationen, Versammlungen
§ 12 Hess. Versammlungsfreiheitsgesetz
Bürgerservice Hessenrecht - Inhaltsverzeichnis HVersFG | Landesnorm Hessen | Inhaltsverzeichnis | gültig ab: 04.04.2023 | gültig bis: 31.12.2030
Kosten
Hinweise für Darmstadt: Demonstrationen, Versammlungen
Die Anmeldung erfolgt kostenlos.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen wie
-
Name und Anschrift des Veranstalters / der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),
-
Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters / Versammlungsleiterin,
-
Art, Gegenstand und Ablauf der Versammlung,
-
Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,
-
Zahl der Ordner,
-
voraussichtliche Teilnehmerzahl und
-
vorgesehene Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.)
beinhalten.
Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Ansammlung, Demonstrationen, Zusammenkunft, Aufzüge, Treffen, Demonstration, Auflauf, Öffentliche Versammlung, Forum