Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums Ausnahmegenehmigung

    Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

    Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt. 

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Hinweise für Darmstadt: Baumschutz

    Die Baumschutzsatzung soll dazu beitragen, den Baumbestand zu erhalten. Insofern sind Laubbäume ab einem Stammumfang von 60cm und Nadelbäume ab einem Stammumfang mit 90cm - gemessen in 1m Höhe - geschützt.

    Fällung von Bäumen auf Privatgrundstücken:
    Hierfür ist bei uns ein formloser Antrag (siehe "Baumfällantrag" in der Box Formulare, rechts) einzureichen, über den durch Ortsbesichtigung entschieden wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Wissenschaftsstadt Darmstadt - Umweltamt, Abt. Untere Naturschutzbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Hilpertstraße 31

    64295 Darmstadt

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    Öffnungszeiten

    Wochentag  Montag bis Freitag;Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06151 133281

    Telefax: 06151 133287

    E-Mail: umweltamt@darmstadt.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 26.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Darmstadt: Baumschutz

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.05.2024

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung, Artenschutz, Landschaftsbestandteil, Baum, Schnitt, Naturschutz, Bäume, Fällen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English