Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass, vorläufiger

    Beschreibung

    Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

    Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Hinweise für Darmstadt: Vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass

    Um in Eilfällen ein Reisedokument in kurzer Zeit zu erhalten, gibt es die Möglichkeit der Ausstellung des "Expresspasses". Dieser ist bei Passbehörden i. d. R. innerhalb von 3 bis 4 Werktagen zu erhalten.

    Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr.

    Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden. Einreisebestimmungen siehe: www.auswaertiges-amt.de


    Voraussetzung: 

    • Deutsche Staatsangehörigkeit 
    • in der Regel in Verbindung mit gleichzeitiger Beantragung eines "endgültigen" Reisepasses 
    • Persönliche Antragstellung 


    An wen muss ich mich wenden?
    An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.


    Was sollte ich noch wissen?

    Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des "Visa-Waiver-Programms".

    Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Wissenschaftsstadt Darmstadt - Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Einwohnerwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenplatz 5

    64283 Darmstadt

    (-)

    Öffnungszeiten

    Eine persönliche Vorsprache ist außerhalb der offenen Sprechzeiten nur mit einem vorab vereinbartem Termin möglich. Bereits beantragte Dokumente können während der Öffnungszeiten immer ohne vorherige Terminvereinbarung abgeholt werden. 
    Montag
    08:00 Uhr - 15:30 Uhr
    Dienstag
    08:00 Uhr - 18:00 Uhr
    Mittwoch
    07:00 Uhr - 12:30 Uhr Offene Sprechstunde; es wird kein Termin benötigt
    Donnerstag
    08:00 Uhr - 19:00 Uhr
    Freitag
    07:00 Uhr - 12:30 Uhr Offene Sprechstunde; es wird kein Termin benötigt
    Hinweis für die offenen Sprechzeiten: 
    Bitte beachten Sie, dass nur ein begrenztes Ticketkontingent zur Verfügung steht und daher ggf. nicht über die gesamte Zeitspanne hinweg Tickets ausgegeben werden können. Dennoch ist ein Anstellen schon vor Öffnung nicht notwendig. Es ist vor Ort mit einer entsprechenden Wartezeit zu rechnen.

    Kontakt

    Telefon: 06151 115

    Telefax: 06151 13473006

    E-Mail: meldeamt@darmstadt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
      und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
      zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
       
    • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
       

    Hinweise für Darmstadt: Vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass

        Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
    und/oder eine Personenstandsurkunde (wenn vorhanden, Geburts- oder Heiratsurkunde  im Original (Stammbuch)) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
     
        Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
     
    Informationen über die Anforderungen an die Qualität des Bildes können auf der Internetseite www.bundesdruckerei.de abgerufen werden. Die dort veröffentlichte Foto-Mustertafel dient als Grundlage, um die Eignung des Bildes zu prüfen. Abweichende Bilder müssen zurückgewiesen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Darmstadt: Vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass

        Passgesetz
        Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes

    Kosten

    26,00€

    Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.

    Hinweise für Darmstadt: Vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass

    Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses werden 26,00 Euro an Gebühren erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des "Visa-Waiver-Programms". Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Pass, Vorläufiger Reisepass, Ausweis, Reisepass, Reiseausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de