Anzeige bei der Verwendung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung Entgegennahme bei einem Unfall

    Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall

    In Ihrem Betrieb wurde ein Mensch erheblich verletzt oder ist sogar verstorben? Dann müssen Sie dies anzeigen.

    Beschreibung

    Der zuständigen Behörde ist ein Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, unverzüglich anzuzeigen.

    zuständige Stelle

    Örtlich zuständiges Regierungspräsidium.

    Ansprechpartner

    Für Reg.-Bez. Darmstadt (Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Die Anzeige muss nachstehnde Angaben enthalten:

    • Angaben zur Person,
    • deren Arbeitsbereich,
    • Schilderungen zum Unfallhergang

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Kurze Beschreibung, wie es zu dem Unfall gekommen ist, beteiligte Personen, welche Arbeitsmittel nach Anhang 2 und 3 Betriebssicherheitsverordnung waren beteiligt. 
    Die Anzeige kann online erfolgen.

    Fristen

    Die Anzeige ist unverzüglich nach Schadeneintritt vorzunehmen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales am 19.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Stichwörter

    Anzeige, Unfall, Verwendung Arbeitsmittel

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de