Schwerbehindertenausweis
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, der vom Versorgungsamt beziehungsweise einer anderen nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Antrag ausgestellt wird. Für die Städte Dortmund, Bochum und Hagen nimmt diese Aufgabe das ‚Sozialamt - Gemeinsames Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Hagen‘ in Dortmund-Körne wahr.
Der Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von zahlreichen Rechten und Nachteilsausgleichen, die behinderten Menschen zustehen. Die bestehenden Hilfsangebote können Sie dem untenstehenden Link "Mögliche Leistungen für Schwerbehinderte" entnehmen.
Das Versorgungsamt vermerkt auf dem Schwerbehindertenausweis den festgestellten Grad der Behinderung, den Ablauf der Gültigkeit des Ausweises sowie weitere gesundheitliche Merkmale in Form von Merkzeichen. Der Grad der Behinderung wird als ganze, auf 10 gerundete Zahl im Bereich von 50 bis 100 angegeben.
Die Grundfarbe des Ausweises ist grün; er weist zusätzlich einen orangefarbenen Flächenaufdruck auf, wenn die Merkzeichen "G", "H", "Gl", "Bl" oder "TBl" festgestellt wurden.Blinde Menschen können den neuen Schwerbehindertenausweis von anderen Karten unterscheiden, da ein Hinweis in Braille-Schrift auf der Karte aufgedruckt wird.
Der Ausweis enthält einen Hinweis auf die Schwerbehinderung in englischer Sprache. Ein direkter Anspruch auf besondere Leistungen im Ausland ist damit zwar wie auch bisher nicht verbunden. Der Ausweis trägt aber zur einfacheren Identifikation im Ausland und somit zu einer Verbesserung der Barrierefreiheit schwerbehinderter Menschen bei.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Ansprechpartner
Stadt Dortmund - Sozialamt - Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Hagen Schwerbehindertenangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 231 50-0
Fax: +49 231 50-0
E-Mail: versorgungsamt@stadtdo.de
erforderliche Unterlagen
- gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis inklusive bestimmter Merkzeichen
- gegebenenfalls Nachweise zum Leistungsbezug bestimmter Sozialleistungen für die Kostenbefreiung von der Eigenbeteiligung an der Wertmarke
Voraussetzungen
- Sie müssen einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 haben.
- Sie müssen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis besitzen.
- Ihnen muss mindestens eins der folgenden Merkzeichen zuerkannt worden sein: G, aG, Bl, H, Gl.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dortmund
§ 152 SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch)Schwerbehindertenausweisverordnung
Verfahrensablauf
Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, werden Ihre Unterlagen zur Berechtigung auf ein Beiblatt geprüft.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird die von Ihnen zu entrichtende Gebühr ermittelt und es wird Ihnen ein Überweisungsträger übersandt.
Das Beiblatt mit Wertmarke wird Ihnen nach der Bezahlung zugesandt.
Wenn Sie die Voraussetzungen für ein Beiblatt mit Wertmarke ohne Eigenbeteiligung erfüllen, wird Ihnen das Beiblatt mit Wertmarke gleich zugesandt.
Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.
Fristen
Hinweise für Dortmund
ca. 1 Woche
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Dortmund
Wie kann man den Ausweis verlängern?:
Der Schwerbehindertenausweis wird längstens für fünf Jahre ausgestellt. Nur in den Fällen, in denen eine Neufeststellung des Grades der Behinderung wegen einer wesentlichen Änderung in den gesundheitlichen Verhältnissen, die für die Feststellung maßgebend gewesen sind, nicht zu erwarten ist, kann der Ausweis unbefristet ausgestellt werden. Auf jeden Fall sollte man rechtzeitig, etwa drei Monate vor Ablauf, an die Verlängerung des Schwerbehindertenausweises denken. Für die Verlängerung muss ein neuer Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden. Sie müssen daher, sofern Ihr Lichtbild nicht dauerhaft gespeichert wurde, ein neues Lichtbild zusammen mit einem formlosen Anschreiben an das Versorgungsamt schicken. Sie können das Lichtbild auch bei einer Bezirksverwaltungsstelle abgeben.
Was passiert bei Verlust des Schwerbehindertenausweises?:
Wenn Sie Ihren Ausweis verloren haben können Sie beim zuständigen Versorgungsamt schriftlich einen neuen Ausweis beantragen; ein Lichtbild ist erforderlich. Bei Diebstahl des Ausweises fügen Sie bitte eine Kopie der Diebstahlsanzeige bei.
Was kann ich tun, wenn sich mein Gesundheitszustand verschlechtert hat?:
Bei einer wesentlichen Änderung Ihres Gesundheitszustands können Sie beim Versorgungsamt die Neufeststellung der Behinderungen und des Grades der Behinderung beantragen. Das Versorgungsamt wird dann aktuelle Befunde beiziehen und neu entscheiden.
Darf man mit dem Schwerbehindertenausweis auf Behindertenparkplätzen parken?:
Nein, der Besitz eines solchen Ausweises allein reicht nicht aus, um Behindertenparkplätze nutzen zu dürfen. Lesen Sie dazu ausführlich: Parkausweise/Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Was ist der Unterschied zwischen dem grünen und dem grün-orangenen Ausweis?:
Ausweise in grüner Farbe erhalten schwerbehinderte Menschen, also alle, bei denen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 besteht. Der grün-orange Ausweis ist für schwerbehinderte Menschen, bei denen eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr vorliegt. Sie haben das Recht auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr oder hälftige Ermäßigung der Kfz-Steuer.Umgekehrt bedeutet dies: Schwerbehinderte, die keine solche Beeinträchtigung haben, haben trotz der Behinderung keinen Anspruch auf die kostenlose Nutzung der Verkehrsmittel.
Wenn eine erhebliche Beeinträchtigung im Straßenverkehr vorliegt, hat man als schwerbehinderte Person Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr.
Ganz kostenlos ist die Beförderung für schwerbehinderte Personen mit erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr im Grunde genommen aber nicht: Beim Versorgungsamt muss man zunächst eine Wertmarke für die "Freifahrt" kaufen. Diese kostet für ein halbes Jahr 46 Euro, für ein ganzes Jahr 91 Euro.
Einige Personengruppen bekommen die Wertmarke auf Antrag tatsächlich kostenlos. Dies sind unter anderem Personen, die "H" (hilflos) oder "Bl" (blind) in ihrem Ausweis vermerkt haben. Auch Empfänger von u.a. ALG II, Leistungen nach dem SGB VIII und Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel des SGB XII [Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung} können die Wertmarke kostenlos erhalten.
Welche Merkzeichen werden in den Ausweis eingetragen?:
Im Ausweis werden spezifische Behinderungen durch die folgenden Merkzeichen kenntlich gemacht:
- G: erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
- aG: außergewöhnlich gehbehindert
- Gl: gehörlos
- H: hilflos
- Bl: blind
- RF: Die Ermäßigung der Rundfunkgebührenpflicht sowie der Telefongebühren ist möglich. Näheres erfahren Sie auf den Seiten der GEZ sowie Ihres Telefonanbieters.
- B: Die kostenfreie Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist möglich (aber keine Pflicht)
- 1. Kl: Die 1. Wagenklasse der Deutschen Bahn kann unter bestimmten Umständen mit einem Fahrausweis der 2. Klasse genutzt werden (gilt nur für Versorgungsberechtigte nach dem BVG).
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022