Beistandschaft durch das Jugendamt

    Beistandschaft

    Beschreibung

    Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.


    Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für

    • die Feststellung der Vaterschaft oder

    • die Geltendmachung des Kindesunterhalts.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Lingen (Ems) - Fachdienst Jugendhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Elisabethstraße 14-16

    49808 Lingen (Ems)

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkhaus am Rathaus
      Anzahl: 156  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Parkhaus am Rathaus
      Anzahl: 2  Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    E-Mail: jugendamt@lingen.de

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Emsland - Fachbereich Jugend

    Adresse

    Hausanschrift

    Ordeniederung 1

    49716 Meppen

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Kreishaus
      Linie:
      • Bus: 993

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 15 62

    49705 Meppen

    Kontakt

    Fax: 05931 44-3621

    Telefon Festnetz: 05931 44-0

    E-Mail: landkreis@emsland.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Emsland - Jugendangelegenheiten, Lingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Wall-Süd 21

    49808 Lingen (Ems)

    Postfachadresse

    Postfach 16 80

    49786 Lingen (Ems)

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0591 84-0

    Fax: 0591 84-3362

    E-Mail: landkreis@emsland.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.

    Antragsberechtigt ist

    • der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,

    • bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,

    • die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.

    Fristen

    Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
    Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 27.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de