Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass Ausstellung vorläufig

    Beschreibung

    Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Herzberg am Harz

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 30

    37412 Herzberg am Harz

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Montag, Dienstag, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05521 8520

    Fax: 05521 852120

    E-Mail: stadt@herzberg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitsgemeinde Herzberg am Harz, Stadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 30

    37412 Herzberg am Harz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05521 852-0

    Fax: 05521 852-120

    E-Mail: stadt@herzberg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • bisheriger Reisepass
    • Personalausweis
    • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Fristen

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Geltungsdauer: 1 Jahr

    Bearbeitungsdauer

    0 Tage (die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort)

    Kosten

    Gebühr 26.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.

    Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    vorübergehender Reisepass, Urlaub

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de