Obdachlosenhilfe
Beschreibung
Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Stadt Herzberg am Harz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Montag, Dienstag, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05521 8520
Fax: 05521 852120
E-Mail: stadt@herzberg.de
Internet
Landkreis Göttingen - Fachbereich Soziales
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0551 525-180
Telefon Festnetz: 0551 525-0
E-Mail: info@landkreisgoettingen.de
Internet
Einheitsgemeinde Herzberg am Harz, Stadt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05521 852-0
Fax: 05521 852-120
E-Mail: stadt@herzberg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Obdachlosenangelegenheiten, Unterschlupf, Unterkunft, Zuflucht, Asyl, Obdachlosenheim