Fundsachen

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.

    Aufbewahrung und Versteigerung

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Tiere

    Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.

    Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.

    Hinweise für Herzberg am Harz: Fundsachen

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.

    Aufbewahrung und Versteigerung

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Tiere 

    Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.

    Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.

    Online-Dienste

    Bürgerbüro: Fundbüro Online

    ID: L100040_511573495

    Beschreibung

    Online Fundbüro der Stadt Herzberg am Harz

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zoll-Auktion - Versteigerung von Fundsachen und vieles mehr!

    ID: L100040_519490654

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Herzberg am Harz: Fundsachen

    Außerhalb der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung melden Sie den Fund eines Tieres/Hundes der Polizei Herzberg, Telefon 05521 / 92001-0, die dann die Unterbringung veranlasst.

    Ansprechpartner

    Stadt Herzberg am Harz - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 30

    37412 Herzberg am Harz

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Öffnungszeiten

    Montag und Dienstag: 08:30 bis 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 bis 12:30 Uhr Donnerstag: 08:30 bis 18:00 Uhr Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr Jeden 1. Samstag im Monat: 09:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05521 852-852

    Fax: 05521 852-298

    E-Mail: buergerbuero@herzberg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitsgemeinde Herzberg am Harz, Stadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 30

    37412 Herzberg am Harz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05521 852-0

    Fax: 05521 852-120

    E-Mail: stadt@herzberg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Herzberg am Harz: Fundsachen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herzberg am Harz: Fundsachen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herzberg am Harz: Fundsachen

    Sie haben etwas gefunden?
    Wenn Sie eine verlorene Sache finden und an sich nehmen, müssen Sie den Fund unverzüglich im Bürgerbüro Herzberg am Harz anzeigen. Damit kann sichergestellt werden, dass der rechtmäßige Eigentümer wieder in den Besitz des Gegenstandes kommt.

    Sie haben etwas verloren?
    Bei dem Verlust einer Sache können Sie telefonisch, persönlich oder schriftlich beim Bürgerbüro erfragen, ob der verlorene Gegenstand abgegeben wurde.

    Vielleicht finden Sie dort den schon lange vermissten Schlüssel oder Regenschirm, das abhanden gekommene Fahrrad oder andere verschwundene Dinge wieder.

    Aufbewahrungspflichten
    Die Aufbewahrungspflicht beträgt 6 Monate nach Anzeige des Fundes. Kann der Eigentümer nicht ermittelt werden oder macht dieser seine Rechte an der Fundsache nicht geltend, kann der Finder gegen eine Aufbewahrungsgebühr Eigentum an der Sache erwerben.

    Fundsachenversteigerung
    Es finden regelmäßig Versteigerungen der Fundsachen statt, die nach Ablauf der Aufbewahrungsdauer nicht abgeholt worden sind. Die Termine für die Versteigerungen werden rechtzeitig in der örtlichen Presse bekannt gegeben bzw. können im Bürgerbüro erfragt werden.

    Finderlohn
    Der Finder kann vom Eigentümer einen Finderlohn verlangen. Dieser beträgt bis zu einem Wert von 500 € = 5 %, vom 500 € übersteigenden Wert = 3 %.

    Hinweis für gefundene bzw. vermisste Tiere
    Sollten Sie Tiere auffinden oder vermissen, so nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Fachbereich II der Stadt Herzberg am Harz , Telefon: 05521 / 852-210 bis 212, auf.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Herzberg am Harz: Fundsachen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Herzberg am Harz: Fundsachen

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Neben der Verwahrungsgebühr sind ggf. als besondere Auslagen zu erstatten:

    • bei Fahrzeugen oder anderen sperrigen Gegenständen die Aufwendungen für den Transport und die Unterhaltung,
    • bei Fundtieren die Aufwendungen für den Transport, für Futter und für den Tierarzt,
    • bei besonderen Wertgegenständen die Aufwendungen für eine gesicherte Unterbringung.

    Bemerkungen

    Hinweise für Herzberg am Harz: Fundsachen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 18.07.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Fundamt, Schlüssel, Brille, Geldbörse, Katze, Portemonnaie, Hund, Fundbüro, freilaufend, Fundsachen, ausgesetzt, Handy, Fundsache, Tierfund, herrenlos, gefunden, verloren

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de