Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
Beschreibung
Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Hinweise für Herzberg am Harz: Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist. Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.
Hinweise für Herzberg am Harz: Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist. Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.
Ansprechpartner
Stadt Herzberg am Harz - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag: 08:30 bis 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 bis 12:30 Uhr Donnerstag: 08:30 bis 18:00 Uhr Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr Jeden 1. Samstag im Monat: 09:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05521 852-852
Fax: 05521 852-298
E-Mail: buergerbuero@herzberg.de
Kontaktperson
Frau Carmen Barke
Frau Maike Bode
Frau Stella Richter
Frau Svenja Siegert
Frau Laura Zschieschang
Hausanschrift
Fax: 05521 852-298
Telefon Festnetz: 05521 852-852
E-Mail: laura.zschieschang@herzberg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Personalausweis
Hinweise für Herzberg am Harz: Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
- wieder gefundener Personalausweis
Rechtsgrundlage(n)
- § 27 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG)
- § 2 Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswGebV)
Hinweise für Herzberg am Harz: Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Hinweise für Herzberg am Harz: Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 6.00 EUR
Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises: Gebühr 6.00 EUR
Hinweise für Herzberg am Harz: Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
- Gebühr:6,00 EUR
Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland - Gebühr:6,00 EUR
Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.10.2013
Stichwörter
Beantragung, Perser, Ausweis beantragen, Ausweis ausstellen, Identitätsnachweis, Ausweispflichtbefreiung, ePA, Personalausweis beantragen, neuer Personalausweis, nPA, elektronischer Personalausweis, Idendity-Card