Anzeige über Änderung eines Betriebsleiters, Zweigniederlassungsleiters oder eines gesetzlichen Vertreters bei Immobilienmaklern, Darlehensvermittlern, Bauträgern, Baubetreuern und Wohnimmobilienverwaltern Entgegennahme

    Änderungen als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter anzeigen

    Als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter sind Sie verpflichtet, der Erlaubnisbehörde Änderungen der vertretungsberechtigten Personen und des leitenden Personals unverzüglich mitzuteilen.

    Beschreibung

    Es gibt eine Änderung, zum Beispiel eine neue Geschäftsführung. Sie zeigen die Änderung bei der Aufsichtsbehörde an.

    Ansprechpartner

    Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation | Referat 50 Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Katharinenklosterhof 3

    28195 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Bei neuer vertretungsberechtigter Person:
      • Aktueller Handelsregisterauszug (in Kopie).
      • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde der gemeldeten Personen.
      • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde.
      • Auskunft in Steuersachen des Finanzamts nicht älter als 3 Monate.
    • Bei Namensänderung oder Firmenänderung:
      • Aktueller Handelsregisterauszug (in Kopie).
      • Gegebenenfalls Heiratsurkunde (in Kopie).
    • Bei sonstiger Änderungsmitteilung:
      • Gewerbeum- beziehungsweise Gewerbeanmeldung

    Voraussetzungen

    • Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen besitzen eine Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter.
    • Ihr Unternehmen hat einen neuen Betriebs- oder Zweigniederlassungsleiter oder (bei juristischen Personen) eine neue vertretungsberechtigte Person.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach schriftlich gestelltem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c GewO wird Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit anhand Ihrer Angaben, Ihrer eingereichten Unterlagen und weiterer behördlicher Abfragen überprüft.

    Die oben genannten erlaubnispflichtigen Tätigkeiten dürfen nicht vor Erteilung der Erlaubnis begonnen werden. Das Betreiben ohne erforderliche Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 EURO geahndet werden kann.

    Fristen

    Die Anzeige muss unverzüglich nach der Änderung bzw. nach dem Neueintritt des Leitungspersonals bzw. der vertretungsberechtigten Person erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt bei vollständig vorliegenden Unterlagen regelmäßig innerhalb weniger Wochen. Aktuell circa bei 4 Wochen.

    Kosten

    Es können Gebühren entstehen. Die Höhe entnehmen Sie der Gebührenordnung unter Rechtsgrundlagen. 294.00 EURO bis 1.001,00 EURO.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    §34c Erlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English