Änderungen als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter anzeigen
Als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter sind Sie verpflichtet, der Erlaubnisbehörde Änderungen der vertretungsberechtigten Personen und des leitenden Personals unverzüglich mitzuteilen.
Beschreibung
Es gibt eine Änderung, zum Beispiel eine neue Geschäftsführung. Sie zeigen die Änderung bei der Aufsichtsbehörde an.
Ansprechpartner
Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation | Referat 50 Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 361-80191
E-Mail: gewerbe@wht.bremen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Bei neuer vertretungsberechtigter Person:
- Aktueller Handelsregisterauszug (in Kopie).
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde der gemeldeten Personen.
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde.
- Auskunft in Steuersachen des Finanzamts nicht älter als 3 Monate.
- Bei Namensänderung oder Firmenänderung:
- Aktueller Handelsregisterauszug (in Kopie).
- Gegebenenfalls Heiratsurkunde (in Kopie).
- Bei sonstiger Änderungsmitteilung:
- Gewerbeum- beziehungsweise Gewerbeanmeldung
Voraussetzungen
- Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen besitzen eine Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter.
- Ihr Unternehmen hat einen neuen Betriebs- oder Zweigniederlassungsleiter oder (bei juristischen Personen) eine neue vertretungsberechtigte Person.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Nach schriftlich gestelltem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c GewO wird Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit anhand Ihrer Angaben, Ihrer eingereichten Unterlagen und weiterer behördlicher Abfragen überprüft.
Die oben genannten erlaubnispflichtigen Tätigkeiten dürfen nicht vor Erteilung der Erlaubnis begonnen werden. Das Betreiben ohne erforderliche Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 EURO geahndet werden kann.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.08.2024
Stichwörter
§34c Erlaubnis