Hortbesuch von einem / mehreren Kindern Abmeldung

    Ein Kind und / oder mehrere Kinder während des Schuljahres in einer Horteinrichtung abmelden

    Hier erhalten Sie Informationen über die Abmeldung Ihres Kindes vom Hort.

    Beschreibung

    In Horten werden Schulkinder bis zum Ende der Grundschule betreut, gebildet und ihre Erziehung gefördert. Das heißt, es gibt nicht nur ein Mittagessen und Aufsicht bei den Hausaufgaben. Es geht auch um Gruppenerfahrungen, Fähigkeiten zum Aufbau sozialer Beziehungen, Zusammenarbeit, Freizeitgestaltung, Kreativität und vieles mehr. Die Kinder werden in die Planung und Ausgestaltung des Tagesablaufs im Hort und des pädagogischen Angebots einbezogen.

    Für jedes Ihrer Kinder, das zur Betreuung im Hort angemeldet wurde, ist im Voraus eine Gebühr für die Hortbetreuung zu zahlen. Hierbei werden Ihr Einkommen und die Anzahl Ihrer Kinder in angemessener Weise berücksichtigt.

    Ansprechpartner

    Die Senatorin für Kinder und Bildung | Elternbeitragsstelle

    Beschreibung

    E-Mail

    Kinder in Elternvereinen: mailto:elternbeitraege@kinder.bremen.de

    Kinder bei Tagespflegepersonen: mailto:tagespflege@kinder.bremen.de

    Postanschrift

    Die Senatorin für Kinder und Bildung

    Elternbeitragsstelle

    Rembertiring 8-12

    28195 Bremen

    Besuchsanschrift

    Herdentorsteinweg 7

    1.Etage

    28195 Bremen

    Adresse

    Hausanschrift

    Herdentorsteinweg 7

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Do 08:00 - 12:00 Besuchstag

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Fahrstuhl vorhanden

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Bei Elternvereinen oder privatgewerblichen Trägern: Eine schriftliche Mitteilung von der Betreuungseinrichtung über die vorzeitige Beendigung der Hortbetreuung.
    • Bei Tagespflege: Schriftliche Bestätigung der Tagespflegeperson.

    Voraussetzungen

    Das Kind ist ein einem Elternverein, privatgewerblichen Träger oder in der Tagespflege in Bremen zur Hortbetreuung angemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Elternvereine oder privatgewerbliche Träger: 

    • Die Eltern besprechen die Abmeldung mit der Betreuungseinrichtung.
    • Diese gibt die vorzeitige Beendigung im Kitaplaner ein.
    • Dadurch erfährt die Elternbeitragsstelle von der Änderung.
    • Einrichtungen die nicht am Kitaplaner teilnehmen, senden eine schriftliche Bestätigung per Mail.
    • Die Eltern können ebenfalls eine schriftliche Bestätigung an die Elternbeitragsstelle senden.
    • Die Eltern erhalten einen Änderungsbescheid.

    Tagespflege: 

    • Die Eltern besprechen die Abmeldung mit der Tagespflegeperson.
    • Diese gibt die Meldung an Pflegekinder in Bremen (PiB) weiter.
    • PiB meldet die Abmeldung an die Elternbeitragsstelle. 
    • Die Eltern erhalten einen Änderungsbescheid.

    Fristen

    Keine Angabe.

    Bearbeitungsdauer

    Keine Angabe.

    Kosten

    Die Abmeldung ist kostenlos.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English