Hortbesuch von einem / mehreren Kindern Änderung

    Änderung des Hortbesuchs von einem / mehreren Kindern mitteilen

    Hier erhalten Sie Informationen darüber, was passiert, wenn sich die Hortbetreuung Ihres Kindes ändert.

    Beschreibung

    Für jedes Ihrer Kinder, das zur Betreuung im Hort angemeldet wurde, ist im Voraus eine Gebühr für die Hortbetreuung zu zahlen. Hierbei werden Ihr Einkommen und die Anzahl Ihrer Kinder in angemessener Weise berücksichtigt.

    Wenn sich die Betreuung ändert, muss das die Elternbeitragsstelle wissen.

    Ansprechpartner

    Die Senatorin für Kinder und Bildung | Elternbeitragsstelle

    Beschreibung

    E-Mail

    Kinder in Elternvereinen: mailto:elternbeitraege@kinder.bremen.de

    Kinder bei Tagespflegepersonen: mailto:tagespflege@kinder.bremen.de

    Postanschrift

    Die Senatorin für Kinder und Bildung

    Elternbeitragsstelle

    Rembertiring 8-12

    28195 Bremen

    Besuchsanschrift

    Herdentorsteinweg 7

    1.Etage

    28195 Bremen

    Adresse

    Hausanschrift

    Herdentorsteinweg 7

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Do 08:00 - 12:00 Besuchstag

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Fahrstuhl vorhanden

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Hinweis bei Elternvereinen oder privatgewerblichen Trägern

      Die Änderung der Hortbetreuung wird in der Betreuungseinrichtung vorgenommen.

    • Hinweis in der Tagespflege

      Die Änderung der Hortbetreuung muss mit der Tagespflegeperson abgesprochen werden.

    Voraussetzungen

    Das Kind ist ein einem Elternverein, privatgewerblichen Träger oder in der Tagespflege in Bremen zur Hortbetreuung angemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Elternvereine oder privatgewerbliche Träger: 

    • Die Eltern erhalten eine neue jährliche Bescheinigung. Diese muss in der Elternbeitragsstelle (EBS) eingereicht werden.
    • Der Zuschuss zum Elternbeitrag wird neu berechnet und die Zahlung wird angepasst. Die Eltern erhalten einen neuen Bescheid.

    Tagespflege: 

    • Die Tagespflegeperson gibt die Änderung an Pflegekinder in Bremen (PiB) weiter und diese informiert die Elternbeitragsstelle (EBS).
    • Der Elternbeitrag wird neu berechnet und die Zahlungsforderung angepasst. Die Eltern erhalten einen neuen Bescheid.

    Fristen

    Der Zuschuss zum Elternbeitrag wird frühestens ab dem Monat des Eingangs des Antrags bewilligt. Es wird nicht rückwirkend der Zuschuss ausgezahlt. In der Tagespflege gibt es keine Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 3 Wochen. Die Dauer gilt für einen vollständig vorliegenden Antrag.

    Kosten

    Der Antrag ist kostenlos.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English