Schulformwechsel in das Gymnasium Bewilligung

    Anmeldung für den Übergang in die Gymnasiale Oberstufe

    Hier erfahren Sie mehr über den Übergang in die Gymnasiale Oberstufe.

    Beschreibung

    Um die Allgemeine Hochschulreife auf direktem Weg zu erwerben, haben Schüler:innen die Wahl zwischen den Gymnasialen Oberstufen an Oberschulen, Gymnasien und Schulzentren, den Beruflichen Gymnasien mit unterschiedlichen Fachrichtungen und den doppelqualifizierenden Bildungsgängen der Berufsfachschule für Assistenten.

    Mit der Wahl einer Schule ist auch die Entscheidung für ein Profil zu treffen, denn alle genannten Bildungsgänge sind in Profilen organisiert. Diese setzen sich aus einer Kombination von mindestens drei Fächern (ein Leistungskurs und mindestens zwei Grundkurse) zusammen. In den Profilen wer¬den bestimmte Lerninhalte fächerübergreifend in einer festen Lern-/Profilgruppe durchgängig bis zum Abitur unterrichtet. Durch die Wahlmöglichkeit von Schule und Profil lassen sich Schullaufbahnen auf die individuellen Stärken und Neigungen der Schüler:innen ausrichten.

    Gymnasiale Oberstufe (GyO)

    Die Gymnasiale Oberstufe, angeboten an Oberschulen, Gymnasien und einzelnen Schulzentren der Sekundarstufe II, führt Schüler:innen über eine einjährige Einführungsphase, die überwiegend im Klassenverband stattfindet, und eine zweijährige Qualifikationsphase im Kurssystem zur Abiturprüfung. Mit der Wahl einer Schule müssen sich die Schüler:innen für einen inhaltlichen Schwerpunkt entsprechend der angebotenen Profile entscheiden. Außerdem werden an einzelnen Standorten über die Abiturprüfung hinaus zusätzlich Prüfungen für internationale Abschlüsse und Studienberechtigungen angeboten. 

    Berufliches Gymnasium (BGy)

    Das Berufliche Gymnasium richtet sich an Schüler:innen, die bereits Interesse an einem bestimmten Berufsfeld haben. Wie die Gymnasiale Oberstufe führt das Berufliche Gymnasium Schüler:innen über eine einjährige Einführungsphase und eine zweijährige Qualifikationsphase zum Abitur (Allgemeine Hochschulreife). Der Unterricht ist in Form eines Systems aus Leistungs- und Grundfächern organisiert, wobei ein Leistungsfach das berufliche Profil kennzeichnet. Die Profile orientieren sich an konkreten Berufsfeldern und sind nach diesen benannt. Je nach Standort werden die Fachrichtungen Wirtschaft, Technik, Gestaltung sowie Gesundheit und Soziales mit jeweils unterschiedlichen Profilmöglichkeiten angeboten.

    Doppelqualifizierende Bildungsgänge der Berufsfachschule für Assistenten mit Allgemeiner Hochschulreife (BFS Assistenten DQ) 

    Die Berufsfachschule für Assistenten bietet zwei unterschiedliche doppelqualifizierende Bildungsgänge zum Abitur an: Zum einen den Bildungsgang der Kaufmännischen Assistentin / des Kaufmännischen Assistenten mit dem Schwerpunkt Fremdsprachen, zum anderen den Bildungsgang der Informationstechnischen Assistentin / des Informationstechnischen Assistenten mit dem Schwerpunkt Informations- und Netzwerksystemtechnik.

    Ersterer wendet sich an Schüler:innen, die schwerpunktmäßig Fremdsprachen lernen wollen und sich eine spätere kaufmännische Berufstätigkeit vorstellen können, während letzterer eher technisch interessierte Schüler:innen anspricht.

    Beide Bildungsgänge führen innerhalb von vier Jahren sowohl zum Abitur als auch zu einem anerkannten Berufsabschluss. Sie haben festgelegte Fachprofile, sodass der Unterricht durchgängig im Klassenverband stattfindet. Die doppelqualifizierenden Bildungsgänge werden ausschließlich am Schulzentrum der Sekundarstufe II in Utbremen (Stadtgemeinde Bremen) angeboten.

    Ansprechpartner

    Die Senatorin für Kinder und Bildung | Referat 24 - Schulbetrieb, Schulentwicklung, Beratung und Aufsicht –Allgemeinbildende Schulen–

    Adresse

    Hausanschrift

    Rembertiring 8-12

    28195 Bremen

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.04.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Hinweise zu den benötigten Anmeldeformularen

      Für den Besuch einer Gymnasialen Oberstufe, eines Beruflichen Gymnasiums und der doppelqualifizierenden Bildungsgänge ist eine Anmeldung erforderlich.

      Entsprechende Anmeldeformulare erhalten die Schüler:innen der 9. Klassen (achtjähriger Bildungsgang zum Abitur) bzw. der 10. Klassen (neunjähriger Bildungsgang zum Abitur) in der von ihnen besuchten Schule (in der Stadt Bremen nach den Herbstferien, in der Stadt Bremerhaven nach den Weihnachtsferien). Für Schüler:innen von Privatschulen sind die Unterlagen direkt bei der Senatorin für Kinder und Bildung bzw. beim Schulamt der Stadt Bremerhaven erhältlich. Dies gilt auch für Interessierte, die im laufenden Schuljahr keine oder keine bremische Schule besucht haben. Anmeldeformulare für die doppelqualifizierenden Bildungsgänge sind direkt beim Schulzentrum des Sekundarbereichs II in Utbremen erhältlich.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für den Besuch einer Gymnasialen Oberstufe, eines Beruflichen Gymnasiums oder eines doppelqualifizierenden Bildungsgangs der Berufsfachschule für Assistenten mit Allgemeiner Hochschulreife ist eine entsprechende Berechtigung (Versetzung), die im Zeugnis ausgewiesen wird. Schüler:innen erhalten die Zugangsberechtigung am Ende der Sekundarstufe I, wenn zu erwarten ist, dass sie in der Sekundarstufe II erfolgreich mitarbeiten und das Abitur erreichen können. Dies geschieht im Gymnasium in der Regel am Ende der 9. Jahrgangsstufe und in der Oberschule in der Regel am Ende der 10. Jahrgangsstufe.

    Schüler:innen, die im Rahmen der einjährigen berufsvorbereitenden Berufsfachschule den Mittleren Schulabschluss in den schriftlichen Prüfungen der Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch mit durchschnittlich befriedigenden Leistungen sowie in den mündlichen Prüfungen mit mindestens befriedigenden Leistungen erwerben, sind ebenfalls zum Besuch der genannten Bildungsgänge berechtigt.

    Zugang zum Beruflichen Gymnasium erhalten auch Schüler:innen, die den Nachweis über einen in der Berufsschule erworbenen Mittleren Schulabschluss mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,0 im Abschlusszeugnis der Berufsschule sowie der Teilnahme an einem Beratungsgespräch erbringen. Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. im Anschluss an den Besuch einer Berufsfachschule oder Fachoberschule) können die Betreffenden auch direkt in die Qualifikationsphase des Beruflichen Gymnasiums eintreten. Nähere Informationen bieten die Beruflichen Gymnasien.

    Zulassungsvoraussetzung zu einem der beiden doppelqualifizierenden Bildungsgänge an der Berufsfachschule für Assistenten mit dem Abschluss Allgemeine Hochschulreife ist außer der Berechtigung zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe (Versetzung) der Nachweis befriedigender Leistungen in den für den jeweiligen Bildungsgang relevanten zwei Fächern.

    Die Zulassung zum doppelqualifizierenden Bildungsgang für Kaufmännische Assistentin / Kaufmännischer Assistent mit dem Schwerpunkt Fremdsprachen setzt voraus, dass Spanisch oder Französisch in der Sekundarstufe I vierjährig als zweite Fremdsprache erlernt worden ist bzw. dass entsprechende Kenntnisse nachgewiesen werden können. Die beiden für die Zulassung relevanten Fächer sind Deutsch und Englisch.

    Für die Zulassung zum doppelqualifizierenden Bildungsgang für Informationstechnische Assistentin / Informationstechnischer Assistent mit dem Schwerpunkt Informations- und Netzwerksystemtechnik sind die beiden zulassungsrelevanten Fächer Mathematik und Physik.

    Genauere Informationen über die Zugangsvoraussetzungen zu den doppelqualifizierenden Bildungsgängen vermittelt das Schulzentrum der Sekundarstufe II in Utbremen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Abgabe der Anmeldung erfolgt – unabhängig von erst- oder zweitgewünschter Schule grundsätzlich in der jeweils zurzeit besuchten öffentlichen Schule der Sekundarstufe I. Schüler:innen, die in Bremerhaven das Profil HIGHSEA anwählen möchten, geben den Anmeldebogen direkt beim Alfred-Wegener-Institut (Am Handelshafen 12, 27570 Bremerhaven) ab. Bewerber:innen, die derzeit eine Privatschule oder gegenwärtig keine oder keine bremische Schule besuchen, geben den Wahlbogen direkt in der erstgewählten Schule ab. 

    Zu beachten ist, dass jede:r Schüler:in nur einen Anmeldebogen für das Aufnahmeverfahren abgeben darf. Nur die doppelqualifizierenden Bildungsgänge bilden hier eine Ausnahme: Neben der Bewerbung für einen der beiden doppelqualifizierenden Bildungsgänge – die direkt beim Schulzentrum des Sekundarbereichs II in Utbremen abzugeben ist – ist eine Anmeldung an einer Gymnasialen Oberstufe oder an einem Beruflichen Gymnasium möglich.

    Bis zu den Osterferien wird das Aufnahmeverfahren an den Schulen durchgeführt. Anschließend erhalten alle Schüler:innen einen Aufnahmebescheid.

    Schüler:innen, die die Gymnasiale Oberstufe an ihrer bisherigen Schule oder an einer ihr zugeordneten Schule besuchen möchten, erhalten dort mit der Erstwahl einen Schulplatz - allerdings ohne Anspruch, alle gewünschten Fächer belegen zu können.

    Hinweis für Schüler:innen aus Niedersachsen:

    Schüler:innen, die ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben, können in Bremen in eine Gymnasiale Oberstufe, ein Berufliches Gymnasium oder einen doppelqualifizierenden Bildungsgang aufgenommen werden, wenn zuvor der Erweiterte Sekundarabschluss I erworben wurde und eine sogenannte Freistellungserklärung der für den jeweiligen niedersächsischen Wohnsitz zuständigen Landesschulbehörde vorliegt. Für Schüler:innen, die im Altkreis Wesermünde wohnen und eine Schule in Bremerhaven besuchen wollen, ist keine Freistellungserklärung notwendig. Der Anmeldebogen und die Freistellungserklärung müssen direkt an der angewählten Schule abgegeben werden.

    Bewerber:innen, die ihren ersten Wohnsitz nicht im Land Bremen haben und somit auch nicht der Schulpflicht des Bundeslandes Bremen unterliegen, werden gegenüber Bewerber:innen aus Bremen nachrangig im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten aufgenommen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht grundsätzlich nicht.

    Fristen

    Der Anmeldetermin wird jährlich in den Informationsunterlagen bekanntgegeben.

    Bearbeitungsdauer

    Das Übergangsverfahren ist an einem vorgegebenen Zeitplan gebunden. In der Regel erfolgt eine Mitteilung vor den Osterferien.

    Kosten

    Keine.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Gymnasium

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English