Freistellung vom Schulbesuch einer berufsbildenden Schule im Land Bremen (Schulbesuch in Niedersachsen) für vollzeitschulische Bildungsgänge beantragen
Sie möchten eine berufsbildende Schule in Niedersachsen besuchen und wohnen in Bremen. Hier erfahren Sie mehr.
Beschreibung
Wenn Sie eine berufsbildende Schule in Niedersachsen besuchen wollen und in Bremen wohnen, müssen Sie einen Antrag auf Freistellung im Land Bremen stellen.
Im Rahmen der Gegenseitigkeitsvereinbarung zwischen den Ländern Niedersachsen und Bremen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine berufsbildende Schule im niedersächsischen Umland zu besuchen (unzumutbare Härte oder pädagogische Gründe). Hierfür muss eine Freistellung vom Schulbesuch in Bremen beantragt werden.
Ansprechpartner
Die Senatorin für Kinder und Bildung | Referat 22 - Ministerielle und schulbetriebliche Aufgaben, Berufsbildende Schulen
Beschreibung
Im Referat 22 "Ministerielle und schulbetriebliche Aufgaben Berufsbildende Schulen" werden die ministeriellen Angelegenheiten aller berufsbildenden Schulen im Lande Bremen bearbeitet. Hierzu zählen die überregionalen und regionalen Grundsatzangelegenheiten der berufsbildenden Schulen, ihrer Schularten und Bildungsgänge, die Erarbeitung von Konzepten zur strukturellen Weiterentwicklung der beruflichen Bildung.
Das Referat 22 ist des Weiteren zuständig für die Organisation des Schulbetriebs in den berufsbildenden Schulen der Stadtgemeinde Bremen, übt die Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht aus, unterstützt und berät die Schulen auch und insbesondere bei der Übernahme von Verantwortung für die Qualitätssicherung ihrer Arbeit und ihrer Weiterentwicklung.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 361-10402
E-Mail: referat22@bildung.bremen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
Das Antragsformular muss ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden.
Voraussetzungen
Der Besuch der zuständigen Berufsbildenden Schule in Bremen muss zu Belastungen für die Schülerin/den Schüler oder deren Eltern führen (unzumutbare Härte) oder es sprechen pädagogische Gründe dafür.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag wird bei der Senatorin für Kinder und Bildung beantragt.
Der Antrag wird geprüft und über ihn wird entschieden. Danach ergeht eine schriftliche Mitteilung an die Antragstellerin/den Antragsteller.
Für eine Schule in Bremerhaven ist beim Schulamt in Bremerhaven ein Antrag zu stellen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Merkblatt über die Voraussetzungen für eine Freistellung vom Besuch einer berufsbildenden Schule im Land Bremen ist zu beachten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
- Bremen
- Bremerhaven
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 07.08.2024