Hortgebühren Festsetzung

    Höhe der Hortgebühren festsetzen lassen

    Hier erhalten Sie Informationen über die Festsetzung der Hortgebühren.

    Beschreibung

    In Horten werden Schulkinder bis zum Ende der Grundschule betreut, gebildet und ihre Erziehung gefördert. Das heißt, es gibt nicht nur ein Mittagessen und Aufsicht bei den Hausaufgaben. Es geht auch um Gruppenerfahrungen, Fähigkeiten zum Aufbau sozialer Beziehungen, Zusammenarbeit, Freizeitgestaltung, Kreativität und vieles mehr. Die Kinder werden in die Planung und Ausgestaltung des Tagesablaufs im Hort und des pädagogischen Angebots einbezogen.

    Für jedes Ihrer Kinder, das zur Betreuung im Hort angemeldet wurde, ist im Voraus eine Gebühr für die Hortbetreuung zu zahlen. Hierbei werden Ihr Einkommen und die Anzahl Ihrer Kinder in angemessener Weise berücksichtigt.

    Ansprechpartner

    Die Senatorin für Kinder und Bildung | Elternbeitragsstelle

    Beschreibung

    E-Mail

    Kinder in Elternvereinen: mailto:elternbeitraege@kinder.bremen.de

    Kinder bei Tagespflegepersonen: mailto:tagespflege@kinder.bremen.de

    Postanschrift

    Die Senatorin für Kinder und Bildung

    Elternbeitragsstelle

    Rembertiring 8-12

    28195 Bremen

    Besuchsanschrift

    Herdentorsteinweg 7

    1.Etage

    28195 Bremen

    Adresse

    Hausanschrift

    Herdentorsteinweg 7

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Do 08:00 - 12:00 Besuchstag

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Fahrstuhl vorhanden

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Elternvereine oder privatgewerbliche Träger
      • Die Hortgebühren werden von der Betreuungseinrichtung erhoben.
      • Für den Antrag auf einen Zuschuss zum Elternbeitrag werden Einkommensunterlagen aller Familienmitglieder, die mit dem Kind in einem Haushalt leben, benötigt. 
    • Tagespflege

      Eine Anmeldung von Pflegekinder in Bremen (PiB) sowie Einkommensunterlagen aller Familienmitglieder, die mit dem Kind in einem Haushalt leben.

    Voraussetzungen

    Das Kind ist ein einem Elternverein, privatgewerblichen Träger oder in der Tagespflege in Bremen zur Hortbetreuung angemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Elternvereine oder privatgewerbliche Träger: 

    • Die Eltern schließen einen Betreuungsvertrag mit der Einrichtung. Diese setzt die Höhe des Elternbeitrags fest. 
    • Die Eltern können in der Elternbeitragsstelle einen Antrag auf einen Zuschuss zum Elternbeitrag stellen. 
    • Nachdem der Antrag und alle benötigten Unterlagen vorliegen, wird der Zuschuss berechnet. 
    • Der Zuschuss wird monatlich ausgezahlt. Die Eltern erhalten einen Bescheid.
    • Der Zuschuss zum Elternbeitrag für die Hortbetreuung muss jedes Jahr neu beantragt werden.

    Tagespflege: 

    • Die Eltern schließen einen Betreuungsvertrag mit der Tagespflegeperson. 
    • Diese gibt die Daten an Pflegekinder in Bremen (PiB) weiter und von dort erhält die Elternbeitragsstelle (EBS) die Anmeldung. 
    • Die EBS wird sich mit den Eltern in Verbindung setzten und alle benötigten Unterlagen anfordern. Sobald alles vollständig vorliegt, wird der Elternbeitrag berechnet. 
    • Der Beitrag ist monatlich fällig. Die Eltern erhalten einen Bescheid.
    • Der Vertrag mit der Tagespflegeperson muss jedes Jahr verlängert werden.

    Fristen

    Der Zuschuss zum Elternbeitrag wird frühestens ab dem Monat des Eingangs des Antrags bewilligt. Es wird nicht rückwirkend der Zuschuss ausgezahlt. In der Tagespflege gibt es keine Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 3 Wochen. Die Dauer gilt für einen vollständig vorliegenden Antrag.

    Kosten

    Der Antrag ist kostenlos.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 20.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.07.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English