Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO beantragen
Sie möchten sich über die Ausnahmegenehmigung informieren? Hier erfahren Sie mehr.
Beschreibung
Fahrzeuge, die den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) oder dem Europäischen Recht nicht entsprechen, können in Deutschland nicht für den Straßenverkehr zugelassen werden.
Darunter können zum Beispiel Fahrzeuge mit spezifizierter Bauweise oder Importfahrzeuge fallen. Beim Bürgeramt „Zentrale Kfz-Zulassungsbehörde“ können Sie für diese Fahrzeuge vor der Zulassung eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Ansprechpartner
Zentrale Kfz-Zulassungsbehörde
Beschreibung
Hinweis
Im Bürgeramt können Kundenanliegen nur nach vorheriger Terminvereinbarung erledigt werden. Eine Terminvereinbarung ist online über https://www.service.bremen.de oder über das Bürgertelefon Bremen unter den Rufnummern 115 oder 0421-361 0 möglich. Bitte nutzen Sie möglichst das Angebot der Onlinetermine.
Wenn Sie ein Fahrzeug zulassen möchten (KFZ-Zulassung), klicken Sie bitte den folgenden Link zum BSC-Stresemannstraße an: https://www.service.bremen.de/buergerservicecenter-stresemannstrasse-9384
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 08:00 - 12:00 Die Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Kontakt
Telefon: (0421) 361-88668, Terminvereinbarungen: Tel. (0421) 115
Fax: (0421) 361-14096 oder 496-12289
Weitere Informationen
bar, EC-Karte
erforderliche Unterlagen
- Gutachten
eines/einer amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO in dem die Abweichungen von den Bauvorschriften genannt und begründet sind.
- Ausländische Fahrzeugpapiere (zum Beispiel US-Title oder andere)
- Gültiger Personalausweis, Reisepass oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
inklusive des Nationalpasses der/des antragstellenden Fahrzeughalters/in
- Bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich
Personalausweis oder Reisepass der/des Bevollmächtigten
- Bei Zulassung auf Firmen zusätzlich
- Aktuelle und gültige Gewerbeanmeldung und, sofern vorhanden, aktueller und gültiger Handelsregisterauszug (auch als Kopie)
- Vollmacht, wenn der/die Verfügungsberechtigte nicht persönlich den Antrag vor Ort stellt
Voraussetzungen
Grundsätzlich gilt, dass Ausnahmegenehmigungen nur erteilt werden dürfen, wenn alle zumutbaren Möglichkeiten zur Einhaltung der Vorschriften für folgendes erfüllt sind:
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Darüber hinaus hängt die Entscheidung vom jeweiligen Einzelfall ab.
Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung wird erst nach Prüfung der vollständigen Unterlagen im Fachbereich „Zentrale Kfz-Zulassungsbehörde“ entschieden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO benötigen Sie im Bürgeramt „Zentrale Kfz-Zulassungsbehörde“ einen Termin.
Diesen können Sie entweder online oder telefonisch über das Bürgertelefon Bremen vereinbaren.
Anschließend wird bei Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen die beantragte Ausnahmegenehmigung sofort innerhalb des Termins ausgestellt und an die beantragende Person übergeben.
Danach kann beim BürgerServiceCenter-Nord beziehungsweise BürgerServiceCenter-Stresemannstraße einen Termin zur Zulassung des betroffenen Fahrzeuges vereinbart werden.
Nur für die folgenden Vorschriften der StVZO können im Bürgeramt Ausnahmegenehmigungen gestellt werden:
- § 35a,
- § 35a Abs. 4,
- § 38a/b,
- § 38a,
- § 43 Abs. 2,
- § 49a,
- § 49a Abs. 1.,
- § 50 Abs. 5,
- § 51a, Abs. 1,
- § 53 Abs. 4,
- § 53a, Abs. 4 und
- § 59 Abs. 2 StVZO.
Zusätzlich für Firmen:
- § 35a Abs. 2 + 3 und
- § 40 in Verbindung mit § 22a StVZO.
Sind in Ihrem Gutachten andere Rechtsgrundlagen aufgeführt, ist das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen zuständig.
Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an das Amt für Straßen und Verkehr (ASV). Weitere Informationen erhalten Sie unter „Wo kann ich mehr erfahren?“ – „AG § 70 StVZO - Amt für Straßen und Verkehr“.
Termine können Sie jederzeit online über die Terminvereinbarung im Menü auf der rechten Seite oder unter den folgenden Telefonnummern vereinbaren:
Zentrale Kfz-Zulassungsbehörde: +49 421 361-88668 oder +49 421 115.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 10.07.2024