Gesundheitshilfen für psychisch erkrankte, sowie geistig, seelisch und mehrfach behinderte Kinder und Jugendliche Beratung

    Beratung und Unterstützung durch Verfahrenslots:innen für junge Menschen mit (drohender) Behinderung und ihren Familien

    Die Verfahrenslots:innen „lotsen“ Kinder und Jugendliche (und ihre Angehörigen) durch das Leistungssystem der Eingliederungshilfe. Sie unterstützen bei der Antragstellung und der Verwirklichung von Ansprüchen und Rechten.

    Beschreibung

    Die Verfahrenslots:innen haben die Aufgabe, junge Menschen mit einer (drohenden) Behinderung und deren Personensorge- und Erziehungsberechtigte zu informieren, zu beraten und durch Antragsverfahren bei unterschiedlichen Behörden zu begleiten.

    Die Verfahrenslots:innen unterstützen auch die Jugendämter bei der Vorbereitung der „Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe“.

    Ab dem 1.1.2028 sollen alle Hilfen für junge Menschen mit und ohne Behinderungen unter dem „Dach der Jugendhilfe“ zusammengeführt sein.

    Ansprechpartner

    Amt für Soziale Dienste, Fachdienst Teilhabe

    Beschreibung

    Stadtticket

    Montag - Freitag 08.00 - 12:00 Uhr

    Nachmittags nur nach Terminabsprache

    Adresse

    Hausanschrift

    Hansator 11

    28217 Bremen

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon: +49 421 361 80638(Mo - Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr sowie Fr von 08:00 - 12:00)

    Fax: +49 421 361 69936

    E-Mail: fachdienst-teilhabe@afsd.bremen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.10.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Unterlagen für die Beratung

      Falls vorhanden, können wichtige Unterlagen wie Bewilligungs- und/oder Ablehnungsbescheide von Behörden, Bescheinigungen eines Pflegegrades oder einer Diagnostik zur Beratung mitgebracht werden.

    Voraussetzungen

    Anspruch auf die Unterstützung der Verfahrenslots:innen haben junge Menschen unter 27 Jahren, denen aufgrund einer (drohenden) Behinderung Eingliederungshilfe zusteht oder möglicherweise zusteht. 

    Das Beratungsgebot richtet sich daher nicht allein an Kinder und Jugendliche, also Minderjährige, sondern auch an die Gruppe der „jungen Volljährigen“. 

    Außerdem richtet sich das Angebot an die gesetzlichen Vertreter:innen der jungen Menschen.

    Hervorzuheben ist, dass der Unterstützungs- und Begleitungsanspruch gerade nicht voraussetzt, dass eine bestehende oder drohende Behinderung bereits festgestellt wurde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Kontaktaufnahme kann persönlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen.

    Fristen

    Keine Angabe.

    Bearbeitungsdauer

    Keine Angabe.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten für Sie an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 20.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.07.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Behinderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English