Beratung und Unterstützung durch Verfahrenslots:innen für junge Menschen mit (drohender) Behinderung und ihren Familien
Die Verfahrenslots:innen „lotsen“ Kinder und Jugendliche (und ihre Angehörigen) durch das Leistungssystem der Eingliederungshilfe. Sie unterstützen bei der Antragstellung und der Verwirklichung von Ansprüchen und Rechten.
Beschreibung
Die Verfahrenslots:innen haben die Aufgabe, junge Menschen mit einer (drohenden) Behinderung und deren Personensorge- und Erziehungsberechtigte zu informieren, zu beraten und durch Antragsverfahren bei unterschiedlichen Behörden zu begleiten.
Die Verfahrenslots:innen unterstützen auch die Jugendämter bei der Vorbereitung der „Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe“.
Ab dem 1.1.2028 sollen alle Hilfen für junge Menschen mit und ohne Behinderungen unter dem „Dach der Jugendhilfe“ zusammengeführt sein.
Ansprechpartner
Amt für Soziale Dienste, Fachdienst Teilhabe
Beschreibung
Stadtticket
Montag - Freitag 08.00 - 12:00 Uhr
Nachmittags nur nach Terminabsprache
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen im Service 9:00-12:00 Uhr. Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon: +49 421 361 80638(Mo - Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr sowie Fr von 08:00 - 12:00)
Fax: +49 421 361 69936
Internet
erforderliche Unterlagen
- Unterlagen für die Beratung
Falls vorhanden, können wichtige Unterlagen wie Bewilligungs- und/oder Ablehnungsbescheide von Behörden, Bescheinigungen eines Pflegegrades oder einer Diagnostik zur Beratung mitgebracht werden.
Voraussetzungen
Anspruch auf die Unterstützung der Verfahrenslots:innen haben junge Menschen unter 27 Jahren, denen aufgrund einer (drohenden) Behinderung Eingliederungshilfe zusteht oder möglicherweise zusteht.
Das Beratungsgebot richtet sich daher nicht allein an Kinder und Jugendliche, also Minderjährige, sondern auch an die Gruppe der „jungen Volljährigen“.
Außerdem richtet sich das Angebot an die gesetzlichen Vertreter:innen der jungen Menschen.
Hervorzuheben ist, dass der Unterstützungs- und Begleitungsanspruch gerade nicht voraussetzt, dass eine bestehende oder drohende Behinderung bereits festgestellt wurde.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Kontaktaufnahme kann persönlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 20.07.2024
Stichwörter
Behinderung