Schulzeugnis – Ersatz bei Verlust oder nach Namensänderung beantragen
Haben Sie ein Abschluss- oder Abgangszeugnis verloren? Oder haben Sie einen beim Standesamt eingetragenen neuen Namen, der nicht der Ehename ist? Hier erfahren Sie mehr.
Beschreibung
Ein Ersatzzeugnis oder ein Zeugnis mit Ihrem neuen Namen können Sie bei der Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat, erhalten.
Um ein Ersatzzeugnis oder ein auf Ihren neuen Namen ausgestelltes Zeugnis zu beantragen, wenden Sie sich an die Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat und vereinbaren einen Termin im dortigen Schulsekretariat.
Sie stellen sich im Termin persönlich bei der Schule vor. Dort beantragen Sie die Erstellung eines Ersatzzeugnisses.
Wenden Sie sich an das Sekretariat der Schule, an der Sie das zu ersetzende Zeugnis erworben haben.
Sollte es Ihre Schule inzwischen nicht mehr geben, wenden Sie sich an das Sekretariat der entsprechenden Nachfolgeschule. Das können Sie bei der Schulaufsicht bei der Senatorin für Kinder und Bildung erfragen.
Ansprechpartner
Die Senatorin für Kinder und Bildung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 16:00; Di 08:00 - 18:00; Mi 08:00 - 16:00; Do 08:00 - 18:00; Fr 08:00 - 16:00; sowie nach Absprache
Kontakt
Internet
Die Senatorin für Kinder und Bildung | Schulen der Stadtgemeinde Bremen
Beschreibung
Nutzen Sie den Schulwegweiser, um eine konkrete Schule zu finden. Diesen finden Sie hier: https://www.bildung.bremen.de/schulwegweiser-3714
Adresse
Hausanschrift
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass oder Meldebestätigung
- Optional: Bescheinigung vom Standesamt über die Namensänderung
- Altes Zeugnis oder die Reste davon (falls vorhanden)
Formulare
Voraussetzungen
Sie müssen die Aufbewahrungsfristen für Zeugnisse berücksichtigen.
Zweitschriften von Abschluss-, Abgangs-und Prüfungszeugnissen sowie Prüfungslisten und Schülerarchivkarteien oder –dateien werden 50 Jahre aufbewahrt.
Prüfungsarbeiten aus Abiturprüfungsverfahren oder sonstige Prüfungsarbeiten und Prüfungsakten werden 10 Jahre aufbewahrt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Um ein Ersatzzeugnis oder ein auf Ihren neuen Namen ausgestelltes Zeugnis zu beantragen, wenden Sie sich an die Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat und vereinbaren einen Termin im dortigen Schulsekretariat.
Sie stellen sich im Termin persönlich bei der Schule vor. Dort beantragen Sie die Erstellung eines Ersatzzeugnisses.
Wenn es in der Schule noch eine Zweitschrift des Zeugnisses gibt, erstellt Ihnen die Schule ein Ersatzzeugnis.
Andernfalls wenden Sie sich an die Schulaufsicht bei der Senatorin für Kinder und Bildung. Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?" - "Zuständigkeiten in der Schulaufsicht".
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
- Bremen
- Bremen
- Bremerhaven
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.07.2024