Schulzeugnis Ersatz

    Schulzeugnis – Ersatz bei Verlust oder nach Namensänderung beantragen

    Haben Sie ein Abschluss- oder Abgangszeugnis verloren? Oder haben Sie einen beim Standesamt eingetragenen neuen Namen, der nicht der Ehename ist? Hier erfahren Sie mehr. 

    Beschreibung

    Ein Ersatzzeugnis oder ein Zeugnis mit Ihrem neuen Namen können Sie bei der Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat, erhalten.

    Um ein Ersatzzeugnis oder ein auf Ihren neuen Namen ausgestelltes Zeugnis zu beantragen, wenden Sie sich an die Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat und vereinbaren einen Termin im dortigen Schulsekretariat.

    Sie stellen sich im Termin persönlich bei der Schule vor. Dort beantragen Sie die Erstellung eines Ersatzzeugnisses. 

    Wenden Sie sich an das Sekretariat der Schule, an der Sie das zu ersetzende Zeugnis erworben haben. 

    Sollte es Ihre Schule inzwischen nicht mehr geben, wenden Sie sich an das Sekretariat der entsprechenden Nachfolgeschule. Das können Sie bei der Schulaufsicht bei der Senatorin für Kinder und Bildung erfragen.

    Ansprechpartner

    Die Senatorin für Kinder und Bildung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rembertiring 8 - 12

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 16:00; Di 08:00 - 18:00; Mi 08:00 - 16:00; Do 08:00 - 18:00; Fr 08:00 - 16:00; sowie nach Absprache

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Die Senatorin für Kinder und Bildung | Schulen der Stadtgemeinde Bremen

    Beschreibung

    Nutzen Sie den Schulwegweiser, um eine konkrete Schule zu finden. Diesen finden Sie hier: https://www.bildung.bremen.de/schulwegweiser-3714

    Adresse

    Hausanschrift

    Rembertiring 8-12

    28195 Bremen

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis, Reisepass oder Meldebestätigung
    • Optional: Bescheinigung vom Standesamt über die Namensänderung
    • Altes Zeugnis oder die Reste davon (falls vorhanden)

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie müssen die Aufbewahrungsfristen für Zeugnisse berücksichtigen. 

    Zweitschriften von Abschluss-, Abgangs-und Prüfungszeugnissen sowie Prüfungslisten und Schülerarchivkarteien oder –dateien werden 50 Jahre aufbewahrt. 

    Prüfungsarbeiten aus Abiturprüfungsverfahren oder sonstige Prüfungsarbeiten und Prüfungsakten werden 10 Jahre aufbewahrt. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Um ein Ersatzzeugnis oder ein auf Ihren neuen Namen ausgestelltes Zeugnis zu beantragen, wenden Sie sich an die Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat und vereinbaren einen Termin im dortigen Schulsekretariat. 

    Sie stellen sich im Termin persönlich bei der Schule vor. Dort beantragen Sie die Erstellung eines Ersatzzeugnisses. 

    Wenn es in der Schule noch eine Zweitschrift des Zeugnisses gibt, erstellt Ihnen die Schule ein Ersatzzeugnis.

    Andernfalls wenden Sie sich an die Schulaufsicht bei der Senatorin für Kinder und Bildung. Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?" - "Zuständigkeiten in der Schulaufsicht".

    Fristen

    Keine Angabe.

    Bearbeitungsdauer

    Keine Angabe.

    Kosten

    Kostenlos.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    • Bremen
    • Bremen
    • Bremerhaven

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English