Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) beantragen
Sie beantragen eine Genehmigung von Anlagen im vereinfachten Verfahren? Dann können Sie von der zuständigen Behörde eine Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten.
Beschreibung
Genehmigungen von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs können in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden. In diesen Fällen erfolgt das Verfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit.
Sie erhalten eine Genehmigung, wenn Sie die Pflichten aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erfüllen und dem Vorhaben keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
In welchen Fällen ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren möglich ist, entnehmen Sie der Gesetzesgrundlage.
Ansprechpartner
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft I Referat 23
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 09:00 - 15:00; Di 09:00 - 15:00; Mi 09:00 - 15:00; Do 09:00 - 15:00; Fr 09:00 - 13:30; sowie nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: +49 421 361 2407
E-Mail: office@umwelt.bremen.de
Internet
Weitere Informationen
- Rollstuhlgerecht
- Aufzug vorhanden
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 09:00 - 12:00 sowie von 14:00 bis 15:30 Uhr; Fr 09:00 - 12:00
Kontakt
Telefon: +49 511 643 0
Internet
Weitere Informationen
- Rollstuhlgerecht
- Aufzug vorhanden
erforderliche Unterlagen
- ELiA-Formulare
- (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung), verfügbar auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
- Erforderliche Zeichnungen, Pläne oder Gutachten
- Erläuterungen zur Anlage
- Sonstige Unterlagen
- gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde erfragen
Voraussetzungen
- Sie müssen nachweisen, dass Sie bei der Errichtung und dem Betrieb einer Anlage die Pflichten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllen werden.
- Dem Vorhaben stehen keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegen.
Rechtsgrundlage(n)
- Kostenverordnung der Umweltverwaltung (UmwKostV)
- § 19 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG)
- Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) Anhang 1
Verfahrensablauf
- Sie reichen die genannten Unterlagen unterschrieben bei der Behörde ein
- Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang der Unterlagen und teilt Ihnen mit, welche zusätzlichen Unterlagen sie zur Beurteilung der Voraussetzungen benötigt.
- Sie können erst nach Erhalt der Genehmigung mit ihrem Vorhaben beginnen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
3 Monate (Ab Vollständigkeit der Unterlagen. Die zuständige Behörde kann die Frist um drei Monate verlängern.)
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
- Bremen
- Bremen
- Bremerhaven
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 24.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz