Teilgenehmigung zur Errichtung einer Anlage Erteilung

    Teilgenehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Anlage beantragen

    Wenn Sie einen Teil einer neuen Anlage errichten und beziehungsweise oder betreiben möchten, müssen Sie eine Teilgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Teile von Anlagen können auf Grund ihrer Beschaffenheit oder des Betriebs schädliche Umweltauswirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder belästigen.

    Wenn Sie eine Anlage errichten oder betreiben wollen, benötigen Sie eine Teilgenehmigung von der zuständigen Behörde. Eine Teilgenehmigung kann beantragt und erteilt werden, wenn die vollständige Genehmigung einer beantragten Anlage noch nicht erfolgt ist, aber folgende Voraussetzungen vorliegen:

    • Es besteht ein berechtigtes Interesse an der Erteilung einer Teilgenehmigung,
    • die Genehmigungsvoraussetzungen für den beantragten Gegenstand der Teilgenehmigung liegen vor und
    • eine vorläufige Beurteilung ergibt, dass der Errichtung und dem Betrieb der gesamten Anlage keine von vornherein unüberwindlichen Hindernisse bezüglich der Genehmigungsvoraussetzungen entgegenstehen.

    Ansprechpartner

    Gewerbeaufsicht des Landes Bremen | Dienstort Bremen

    Beschreibung

    Arbeitnehmer- und Immissionsschutzbehörde mit Informationen zu den Bereichen Gesundheitsschutz, Gefahrenschutz, Sozialer Arbeitsschutz , Einsatz von Gefahrstoffen und Immissionschutz in bremischen Betrieben (beinhaltet auch Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz, Arbeitszeit, Fahrpersonalrecht) - keine Gewerbean- und abmeldungen (siehe Stadtamt - Gewerbemeldestelle)

    Adresse

    Hausanschrift

    Parkstraße 58-60

    28209 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 08:30 - 14:00; Fr 09:00 - 13:00

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft I Referat 23

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Reeperbahn 2

    28217 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo 09:00 - 15:00; Di 09:00 - 15:00; Mi 09:00 - 15:00; Do 09:00 - 15:00; Fr 09:00 - 13:30; sowie nach Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    • Rollstuhlgerecht
    • Aufzug vorhanden

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

    Adresse

    Hausanschrift

    Stilleweg 2

    30655 Hannover

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 09:00 - 12:00 sowie von 14:00 bis 15:30 Uhr; Fr 09:00 - 12:00

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    • Rollstuhlgerecht
    • Aufzug vorhanden

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ELiA-Formulare
      • (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung), verfügbar auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
    • Erforderliche Zeichnungen, Pläne oder Gutachten
    • Erläuterungen zur Anlage
    • Sonstige Unterlagen
      •  gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde erfragen

    Voraussetzungen

    • Das Teilvorhaben erfüllt die Anforderungen aus dem BundesImmissionsschutzgesetz.
    • Dem Teilvorhaben stehen keine anderen öffentlichrechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegen.
    • Eine vorläufige Beurteilung hat ergeben, dass der Errichtung und dem Betrieb der gesamten Anlage keine von vornherein unüberwindlichen Hindernisse im Hinblick auf die Genehmigung entgegenstehen.
      • Die vorläufige Gesamtbeurteilung ist nicht mehr bindend, wenn sich die Sach- oder Rechtslage oder Einzelprüfungen im Rahmen späterer Teilgenehmigungen verändern und sich dadurch auch die Beurteilung verändert. In dem Fall kann die Behörde die Genehmigung oder weitere Teilgenehmigungen versagen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Genehmigungsverfahren setzt einen schriftlichen Antrag voraus, dem die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlichen Zeichnungen, Pläne, Gutachten und Erläuterungen sowie sonstige Unterlagen beizufügen sind.

    • Ist Ihr Antrag vollständig, ist dieser gegebenenfalls mit den Unterlagen öffentlich bekannt zu machen und danach einen Monat lang auszulegen. In vereinfachten Genehmigungsverfahren oder wenn von der Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen wird, erfolgt keine öffentliche Auslegung und kein Erörterungstermin.
    • Spätestens gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens fordert die Genehmigungsbehörde die zu beteiligenden Behörden gleichzeitig auf, ihre Stellungnahme zu den Genehmigungsvoraussetzungen innerhalb eines Monats abzugeben.
    • Sind die Genehmigungsvorrausetzungen erfüllt, prüft die Behörde, ob ein berechtigtes Interesse für die Errichtung und den Betrieb des Teilvorhabens gegeben ist.
    • Eine vorläufige Beurteilung ergibt, ob der Errichtung und dem Betrieb der gesamten Anlage keine von vornherein unüberwindlichen Hindernisse im Hinblick auf die Teilgenehmigungsvoraussetzungen entgegenstehen.
    • Sie erhalten den Bescheid über die Genehmigung oder Ablehnung zum Teilvorhaben.

    Fristen

    Sie müssen die Genehmigung beantragen, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig vom Einzelfall.

    Kosten

    Die Gebühren sind vom Einzelfall abhängig. Sie richten sich nach der Kostenverordnung der Umweltverwaltung (UmwKostV).

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    • Bremen
    • Bremen
    • Bremerhaven

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 24.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 24.04.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Immissionsschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English