Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung im Rahmen von Repowering einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien

    Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) beantragen

    Wenn Sie beabsichtigen, an einer genehmigungsbedürftigen Anlage Änderungen vorzunehmen, mit der Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wird, müssen Sie hierfür bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung beantragen.

    Beschreibung

    Sie betreiben eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage, für die Sie bereits eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung besitzen, und planen an dieser Anlage Repowering-Maßnahmen vorzunehmen?

    Repowering-Maßnahmen dienen der Modernisierung einer Anlage zum Zwecke der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien.

    Durch diese Repowering-Maßnahme können, im Verhältnis zum gegenwärtigen Zustand der Anlage, nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden. Soweit diese für die Genehmigungsvoraussetzungen der genehmigungspflichtigen Anlage erheblich sind, bedarf es einer Änderungsgenehmigung.

    Deshalb müssen entsprechende Änderungen an genehmigungsbedürftigen Anlagen durch die immissionsschutzrechtliche Behörde überprüft werden. Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.

    Ansprechpartner

    Gewerbeaufsicht des Landes Bremen | Dienstort Bremen

    Beschreibung

    Arbeitnehmer- und Immissionsschutzbehörde mit Informationen zu den Bereichen Gesundheitsschutz, Gefahrenschutz, Sozialer Arbeitsschutz , Einsatz von Gefahrstoffen und Immissionschutz in bremischen Betrieben (beinhaltet auch Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz, Arbeitszeit, Fahrpersonalrecht) - keine Gewerbean- und abmeldungen (siehe Stadtamt - Gewerbemeldestelle)

    Adresse

    Hausanschrift

    Parkstraße 58-60

    28209 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 08:30 - 14:00; Fr 09:00 - 13:00

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ELiA-Formulare
      • (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung), verfügbar auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
    • Erforderliche Zeichnungen, Pläne oder Gutachten
    • Erläuterungen zur Anlage
    • Sonstige Unterlagen
      •  gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde erfragen

    Voraussetzungen

    • Sie müssen nachweisen, dass Sie bei der Errichtung und dem Betrieb einer Anlage die Pflichten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllen werden.
    • Dem Vorhaben stehen keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen die genannten Unterlagen unterschrieben bei der Behörde ein
    • Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang der Unterlagen und teilt Ihnen mit, welche zusätzlichen Unterlagen sie zur Beurteilung der Voraussetzungen benötigt.
    • Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wird durchgeführt.
    • Sie können erst nach Erhalt der Genehmigung mit ihrem Vorhaben beginnen.

    Fristen

    Sie müssen die Änderungen der Anlage vor deren Umsetzung beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    3 bis 7 Monate.

    Kosten

    Die Gebühren sind vom Einzelfall abhängig. Sie richten sich nach der Kostenverordnung der Umweltverwaltung (UmwKostV).

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    • Bremen
    • Bremerhaven

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 24.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 24.04.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Erneuerbare Energien

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English