Europawahl durchführen
Wie die Europawahl durchgeführt wird, erfahren Sie hier.
Beschreibung
Sie geben Ihre Stimme auf einem Stimmzettel ab. Diesen erhalten Sie vom Wahlvorstand, wenn Sie den Wahlraum betreten. Mit dem Stimmzettel gehen Sie dann einzeln in die
Wahlkabine. Dort kennzeichnen Sie Ihren gewünschten Listenwahlvorschlag mit einem Kreuz oder anderweitig. Danach falten Sie den Stimmzettel so, dass man Ihre Kennzeichnung nicht erkennen kann.
Die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher des Wahlvorstandes prüft dann, gegebenenfalls nachdem Sie auf Verlangen Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Ausweis vorgelegt haben, ob Sie im Wählerverzeichnis aufgeführt sind. Wenn dies der Fall ist, können Sie Ihren Stimmzettel in die Wahlurne einwerfen. Der Schriftführer oder die Schriftführerin vermerkt anschließend, dass Sie Ihre Stimme abgegeben haben.
Ansprechpartner
Wahlamt
Beschreibung
Stellen Sie sicher, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen spätestens am Wahltag, 09. Juni 2024 um 18 Uhr beim Wahlamt vorliegen.
Die Abgabe von Briefwahlunterlagen am Tag der Wahl in den örtlichen Wahllokalen ist nicht zulässig.
Geöffnet ab 02. Mai 2024 bis 07. Juni 2024
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Mi,Fr 09:00 - 16:00 Geöffnet ab 02. Mai 2024 bis 07. Juni 2024; Do 09:00 - 18:00 Geöffnet ab 02. Mai 2024 bis 07. Juni 2024; Sa 09:00 - 13:00 Geöffnet ab 02. Mai 2024 bis 07. Juni 2024
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ausweisdokument
- Wahlbenachrichtigung
Voraussetzungen
Für die Stimmabgabe müssen Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis aufgeführt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Europawahl wird folgendermaßen durchgeführt:
- Wähler:in betritt den Wahlraum,
- Beisitzer:in gibt Stimmzettel aus,
- Wähler:in kennzeichnet und faltet Stimmzettel in der Wahlkabine,
- Wähler:in tritt mit gefaltetem Stimmzettel an den Wahltisch,
- Wahlvorstand prüft Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses (gegebenenfalls unter Vorlage eines Ausweisdokuments),
- Wähler:in wirft gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 17.04.2024
Stichwörter
Wahlen