Europawahl Durchführung

    Europawahl durchführen

    Wie die Europawahl durchgeführt wird, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Sie geben Ihre Stimme auf einem Stimmzettel ab. Diesen erhalten Sie vom Wahlvorstand, wenn Sie den Wahlraum betreten. Mit dem Stimmzettel gehen Sie dann einzeln in die
    Wahlkabine. Dort kennzeichnen Sie Ihren gewünschten Listenwahlvorschlag mit einem Kreuz oder anderweitig. Danach falten Sie den Stimmzettel so, dass man Ihre  Kennzeichnung nicht erkennen kann.
    Die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher des Wahlvorstandes prüft dann, gegebenenfalls nachdem Sie auf Verlangen Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Ausweis vorgelegt haben, ob Sie im Wählerverzeichnis aufgeführt sind. Wenn dies der Fall ist, können Sie Ihren Stimmzettel in die Wahlurne einwerfen. Der Schriftführer oder die Schriftführerin vermerkt anschließend, dass Sie Ihre Stimme abgegeben haben.

    Ansprechpartner

    Wahlamt

    Beschreibung

    Stellen Sie sicher, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen spätestens am Wahltag, 09. Juni 2024 um 18 Uhr beim Wahlamt vorliegen.

    Die Abgabe von Briefwahlunterlagen am Tag der Wahl in den örtlichen Wahllokalen ist nicht zulässig.


    Geöffnet ab 02. Mai 2024 bis 07. Juni 2024

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Weide 14-16

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Mi,Fr 09:00 - 16:00 Geöffnet ab 02. Mai 2024 bis 07. Juni 2024; Do 09:00 - 18:00 Geöffnet ab 02. Mai 2024 bis 07. Juni 2024; Sa 09:00 - 13:00 Geöffnet ab 02. Mai 2024 bis 07. Juni 2024

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweisdokument
    • Wahlbenachrichtigung

    Voraussetzungen

    Für die Stimmabgabe müssen Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis aufgeführt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Europawahl wird folgendermaßen durchgeführt:

    • Wähler:in betritt den Wahlraum,
    • Beisitzer:in gibt Stimmzettel aus,
    • Wähler:in kennzeichnet und faltet Stimmzettel in der Wahlkabine,
    • Wähler:in tritt mit gefaltetem Stimmzettel an den Wahltisch,
    • Wahlvorstand prüft Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses (gegebenenfalls unter Vorlage eines Ausweisdokuments),
    • Wähler:in wirft gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.

    Fristen

    Am Wahltag: 08:00 - 18:00 Uhr

    Bearbeitungsdauer

    Entfällt

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 17.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Wahlen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English