Begleitende Hilfen im Arbeitsleben als Arbeitgebende beantragen / Bremerhaven
Als Unternehmen können Sie Zuschüsse oder eine Beratung erhalten, um Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen zu erhalten oder neu zu schaffen.
Beschreibung
Sie benötigen als Unternehmen Unterstützung, um die Arbeitsplätze schwerbehinderter oder ihnen gleichgestellter Angestellter zu erhalten oder neue Arbeits- oder Ausbildungsplätze schaffen zu können?
Sie können die folgenden Leistungen beantragen:
- Ausgleich bei außergewöhnlichen Belastungen für Unternehmen (Beschäftigungssicherungszuschuss oder Personelle Unterstützung)
- Behinderungsgerechte Einrichtung oder Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und dem Arbeitsumfeld
- Investitionen zur Schaffung eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
- Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung
- sonstige Maßnahmen zur behinderungsgerechten Beschäftigung, wie Qualifizierungsmaßnahmen.
Die zuständige Stelle legt den Förderumfang individuell und abhängig von der benötigten Leistung fest.
Die tatsächliche Höhe der Förderung bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles.
Ansprechpartner
Amt für Menschen mit Behinderung/Örtliche Fürsorgestelle für schwerbehinderte Menschen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 09:00 - 13:00; und nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 0471 590-2257
Weitere Informationen
Zugang: über den Eingang in Richtung Barkhausenstr.
Parken: 4 Behindertenparkplätze vor dem Gebäude
WC: im EG
Blindenleitsystem, Türschilder in Relief und Brailleschrift
erforderliche Unterlagen
- Feststellungsbescheid der Versorgungsverwaltung über die anerkannte Behinderung der Person für die Leistungen beantragt werden
(kann aus Gründen des Datenschutzes direkt von der Person beim Integrationsamt eingereicht werden)
- Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Gleichstellungsbescheid von der Person für die Leistungen beantragt werden
- Nachweis über das bestehende Beschäftigungsverhältnis beziehungsweise Beamtenverhältnis
(Arbeitsvertrag, Ernennungsurkunde)
- Gegebenenfalls Kostenvoranschläge von den beabsichtigten Maßnahmen
(insgesamt 3 Vergleichsangebote bei Kosten ab 5.000 €)
- Beschreibung Problemstellung/Bedarfsschilderung
Voraussetzungen
Die Person, für die Sie Leistungen beantragen, muss bei Ihnen in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis beziehungsweise in einem Beamtenverhältnis von mindestens 15 Stunden/Woche stehen.
Die Person für die Sie Leistungen beantragen, muss schwerbehindert beziehungsweise gleichgestellt im Sinne des SGB IX sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Es erfolgt zunächst die Prüfung des Antrags. Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle noch fehlende, erforderliche Unterlagen an. Sobald die Unterlagen vollständig sind, findet in der Regel ein Betriebsbesuch statt.
- Danach erfolgt die Bescheiderteilung. Für bestimmte Leistungsarten wird eine Abruffrist festgesetzt. In dieser Zeit soll die Umsetzung der Maßnahme und die Vorlage der Rechnung erfolgen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremerhaven
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.04.2024
Stichwörter
Schwerbehinderung