Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Beratung

    Sonstige bauaufsichtliche Entscheidungen / Bremerhaven

    Universelle Antragstrecke für bauaufsichtliche Entscheidungen vor oder parallel zum bauaufsichtlichen Hauptverfahren. Antragstrecke für Angelegenheiten Fliegender Bauten nach § 76 Bremische Landesbauordnung (BremLBO).

    Beschreibung

    Bevor Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten, können vor Einreichung des Bauantrages bestimmte thematische Vorklärungen sinnvoll sein, um das Risiko späterer Umplanungen im Rahmen des Hauptverfahrens zu reduzieren.

    Dies kann zum Beispiel bei folgenden Themenstellungen der Fall sein:

    1. Barrierefreiheit (baulich)
    2. Baulückentestat ausstellen
    3. Baumschutz (Baunebenrecht)
    4. Bautechnische Zustimmung
    5. Fliegende Bauten
    6. Freiflächengestaltung
    7. Hausnummernfestsetzung
    8. Kinderspielflächen (hausnah)
    9. Mobilitätsmanagementmaßnahmen
    10. Typengenehmigung
    11. Vorzeitige Benennung eines Prüfingenieurs
    12. Sonstiges

    Sie haben deshalb die Möglichkeit, vorab mit der Bauaufsichtsbehörde bzw. der federführend zuständigen Fachbehörde in Kontakt zu treten. Bitte reichen Sie hierzu die für die Entscheidungsfindung notwendigen Unterlagen ein. 

    Die Entscheidung oder die Zwischennachricht der Behörde reichen Sie bitte zusammen mit den übrigen Bauvorlagen im Rahmen des Hauptverfahrens ein.

    Je nach Art des Sachverhaltes wird auf eine mögliche Gebührenpflicht hingewiesen. Dies kann insbesondere bei der Beteiligung zusätzlicher Stellen erforderlich werden.

    Bei mehreren Entscheidungen ist jeweils ein neuer Antrag zu stellen.

    Diese Antragstrecke dient auch für Angelegenheiten Fliegender Bauten nach § 76 BremLBO

    Baulastverfahren nach § 82 BremLBO sind über eine separate Antragstrecke durchzuführen

    Ansprechpartner

    Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Fährstraße 20

    27568 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung; Mo 09:00 - 17:00; Di-Fr 09:00 - 12:00; Wichtig: Aus organisatorischen Gründen ist zurzeit donnerstags keine Akteneinsicht möglich.

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Rollstuhlgerecht

    Aufzug vorhanden

    Der barrierefreie Zugang ist über den rechten Eingang an der Fährstraße möglich. Ein weiterer Aufzug in die oberen Etagen befindet sich den Flur entlang. Ein Behindertenparkplatz steht am Parkstreifen vor dem Eingang zur Verfügung.

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Mit Bezug auf die BremBauVorlV und die jeweils ergänzend einschlägige öffentlich-rechtliche Vorschrift sind die Unterlagen einzureichen, die für die Entscheidung erforderlich sind.

    Voraussetzungen

    Sie erhalten eine Bestätigung, wenn die eingereichten Unterlagen mit den rechtlichen Anforderungen im Einklang mit den betroffenen öffentlich-rechtlichen Vorschriften stehen.

    Wenn Ihr Bauvorhaben die öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften noch nicht einhält, erhalten Sie eine Zwischennachricht. Im Rahmen des nachfolgenden bauaufsichtlichen Verfahrens sind die offenen Fragestellungen dann abschließend zu klären. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bevor Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten, können vor Einreichung des Bauantrages bestimmte thematische Vorklärungen sinnvoll sein, um das Risiko späterer Umplanungen im Rahmen des Hauptverfahrens zu reduzieren.

    Sie haben deshalb die Möglichkeit, vorab mit der Bauaufsichtsbehörde bzw. der federführend zuständigen Fachbehörde in Kontakt zu treten. Bitte reichen Sie hierzu die für die Entscheidungsfindung notwendigen Unterlagen ein. 

    Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese Entscheidungshemmnisse zu beheben. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.

    Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt diejenigen Stellen, deren Beteiligung für die Entscheidung erforderlich ist. 

    Sie erhalten eine Bestätigung, wenn die eingereichten Unterlagen mit den rechtlichen Anforderungen im Einklang mit den betroffenen öffentlich-rechtlichen Vorschriften stehen.

    Wenn Ihr Bauvorhaben die betroffenen öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften noch nicht einhält, erhalten Sie eine Zwischennachricht. Im Rahmen des nachfolgenden bauaufsichtlichen Verfahrens sind die offenen Fragestellungen dann abschließend zu klären.

    Beachten Sie, dass die Entscheidung gebührenpflichtig sein kann.

    Fristen

    Für diese Vorklärungen gibt es keine formale Gültigkeit der Stellungnahmen. Es ist davon auszugehen, dass in der Regel zeitnah ein entsprechender Bauantrag erstellt wird.

    Bearbeitungsdauer

    Für diese Vorklärungen gibt es keine gesetzlich festgesetzten Entscheidungsfristen. Eine Anlehnung an § 69 BremLBO ist jedoch empfehlenswert.

    Kosten

    Wenn die Angelegenheit in der Kostenverordnung Bau aufgelistet ist, richtet sich die Höhe der Gebühr nach § 1 der Kostenverordnung Bau.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremerhaven

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 02.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2025 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Bauordnungsrecht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English