Bestattungskostenhilfe nach §74 SGB XII Gewährung

    Übernahme der Bestattungskosten beantragen / Bremerhaven

    Wenn Sie verpflichtet sind, die Bestattungskosten einer verstorbenen Person zu decken, obwohl Ihnen selbst die finanziellen Mittel hierzu fehlen, besteht die Möglichkeit, beim Träger der Sozialhilfe eine Übernahme der Kosten zu beantragen.

    Beschreibung

    Bei einem Todesfall müssen in der Regel die Angehörigen der verstorbenen Person für die Bestattung sorgen und die Kosten vorerst übernehmen, sofern der Nachlass oder andere Gelder, wie von einer Sterbegeldversicherung, nicht oder nicht vollständig ausreichen, um die Bestattungskosten zu decken.

    Wer dazu verpflichtet ist die Bestattungskosten zu übernehmen, ist gesetzlich geregelt. Hierbei kann es sich um die folgenden Personen handeln:

    • vertraglich verpflichtete Personen
    • Erben
    • Unterhaltspflichtige
    • nach öffentlichem Bestattungsrecht der Länder zur Bestattung verpflichtete Personen

    Wenn Sie zur Übernahme der Kosten für eine Bestattung verpflichtet, aber finanziell dazu nicht in der Lage sind, können Sie die Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt beantragen. Das Sozialamt prüft dann, inwieweit es Ihnen zuzumuten ist, die Kosten zu tragen.

    Das Sozialamt übernimmt die Kosten für eine einfache, angemessene und würdige Bestattung. Dazu gehören unter anderem die angemessenen Kosten für den Sarg, Leichenhaus- und Grabgebühren sowie die Kosten für das Anlegen des Grabes. Das gilt auch für Urnenbestattungen. Nicht übernommen werden zum Beispiel die Kosten für die Bewirtung von Trauergästen.

    Zuständig ist das Sozialamt, das für die verstorbene Person bis zu ihrem Tod Sozialhilfe geleistet hat. Sofern die verstorbene Person hingegen keine Sozialhilfe bezogen hat, ist das Sozialamt zuständig, in dessen Bereich der Sterbeort liegt. Verstirbt eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit, die keine Sozialhilfe bezogen hat, im Ausland, kommt es für die Zuständigkeit auf den Einzelfall an.

    Ansprechpartner

    Sozialamt/SGB IX und SGB XII Leistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hinrich-Schmalfeldt-Straße 36

    27576 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo,Mi,Fr 09:00 - 12:00; Mo 15:00 - 17:00 (zusätzlich); Selbstverständlich ist nach vorheriger Terminabsprache eine persönliche Vorsprache auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Zugang: über den Eingang an der Seite zur Hinrich-Schmalfeldt-Str.
    Parken: 3 Behindertenparkplätze vor dem barrierefreien Eingang
    WC: EG Raum 30 (Schlüssel in Raum 25 erhältlich)
    Briefkasten: Außenbereich  Eingang an der Seite zur Hinrich-Schmalfeldt-Str.

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten
    • Unterlagen zur verstorbenen Person
      • Leichenschauschein oder Sterbeurkunde
      • Nachweise, wovon der Lebensunterhalt bestritten wurde
      • Nachweise über den Nachlass, Versicherungsleistungen und etwaige Schadenersatzansprüche gegen Dritte
      • gegebenenfalls Testament oder Erbvertrag
    • Unterlagen der bestattungspflichtigen Person
      • gültige Personaldokumente, gegebenenfalls Meldebestätigung
      • Einkommens- und Vermögensnachweise
      • Mietvertrag
      • Nachweis über die Kosten der Unterkunft
      • Nachweis über besondere Belastungen
      • Kontoauszüge aller Konten
      • gegebenenfalls Erbschein oder Erbausschlagung
    • Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie sind dazu verpflichtet, die Bestattungskosten zu tragen.
    • Weder der Nachlass der verstorbenen Person noch andere durch das Ableben zugeflossene Mittel, wie die Auszahlungen aus Versicherungen, decken die Bestattungskosten.
    • Sie können die Kosten nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln tragen oder die Übernahme der Bestattungskosten ist ihnen nicht oder nicht in voller Höhe zuzumuten.
    • Die Kosten für die Bestattung sind angemessen.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie die Bestattungskostenhilfe beantragen wollen:

    • Stellen Sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Träger der Sozialhilfe. Den Antrag finden Sie unter "Formulare".
    • Welche Kosten im Einzelfall übernommen werden, müssen Sie bei Bedarf vor der Beauftragung des Bestatters beim zuständigen Träger der Sozialhilfe erfragen,
    • Der Träger der Sozialhilfe überprüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen und Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
    • Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

    Fristen

    Einzelfallbezogen.

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallbezogen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Rechtsbehelfs

    • Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
    • Klage vor dem Sozialgericht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchbescheids

    Weitere Informationen

    Informationen zur Bestattungskostenhilfe auf der Internetseite Sozialplattform des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) [https://sozialplattform.de/leistung/bestattungskostenhilfe-0]

    Gültigkeitsgebiet

    Bremerhaven

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 02.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Sozialbestattung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English