Adressänderung im Reisepass beantragen / Bremerhaven
Wenn sich Ihr Wohnort ändert, dann müssen Sie den neuen Wohnort in Ihren Reisepass eintragen lassen.
Beschreibung
Wenn sich Ihr Wohnort zum Beispiel nach einem Umzug geändert hat, dann müssen Sie den neuen Wohnort auf Ihrem Reisepass eintragen lassen.
Wenn Sie Ihren Wohnort persönlich bei der für Sie zuständigen Behörde am neuen Wohnort ändern lassen, wird dort ein Adressaufkleber mit Ihrem neuen Wohnort auf Ihrem Reisepass angebracht.
Auch wenn Sie ins Ausland ziehen und keine Adresse mehr in Deutschland haben, muss Ihr Reisepass geändert werden. Auf dem Adressaufkleber steht dann Ihr Aufenthaltsort im Ausland.
Ansprechpartner
Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 12:00; Mo 15:00 - 17:00; Di-Do 08:00 - 13:00; Fr 08:00 - 12:00
Kontakt
Telefon: 0471 590-3726
Weitere Informationen
Zugang: über den Eingang in Richtung Parkplatz Stadthaus 5
Parken: 2 Behindertenparkplätze zwischen Stadthaus 5 und Werkstattschule
WC: 1. OG: Raum 102 (Herren), Raum 103 (Damen)
bar, EC-Karte
Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 09:00 - 17:00; Sa 10:00 - 13:00 (nur für vorab reservierte Termine)
Kontakt
Telefon: 115
Weitere Informationen
Zugang: über den Haupteingang an der Kreuzung Am Alten Hafen/Keilstraße
Parken: 3 Behindertenparkplätze am Parkstreifen vor dem Eingang
WC: im Erdgeschoss (nur mit Schlüssel zugänglich)
bar, EC-Karte
erforderliche Unterlagen
- gültiger Reisepass
- Aktuelle amtliche Meldebestätigung
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
- Sie haben sich mit Ihrer neuen Adresse zuvor schon bei Ihrer zuständigen Meldebehörde angemeldet.
- Sie haben eine amtliche Meldebestätigung.
Rechtsgrundlage(n)
- § 15 Nr. 1 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
- § 19 Absatz 1 Satz 1 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
- § 19 Absatz 2 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
- § 19 Absatz 3 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
- § 23a Bundesmeldegesetz (Bundesmeldegesetz – BMG)
- § 1 Absatz 2 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
- § 15 Absatz 4 Nummer 3 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
- Anlage 1b Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
- Anlage 1c Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
- Anlage 11 Nummer 1 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
- Anlage 11 Nummer 6 Satz 3 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
- Anlage 11 Tabelle 3 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
- Anlage 11 Tabelle 4 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
- § 4 Nummern 4.1.9 bis 4.1.9.5 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
- § 6 Absatz 2 Nummer 6.2.1.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
- § 6 Absatz 2 Nummer 6.2.2.5 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
- § 21 Absatz 2 Nummer 21.2.8 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
Verfahrensablauf
- Sie benötigen für die Änderung keinen Termin.
- Bitte legen Sie zu unseren Öffnungszeiten Ihr Ausweisdokument bei unserer Information vor.
- Es wird dann ein amtlicher Adressaufkleber mit Ihrem neuen Wohnort über den alten Wohnort in Ihrem Reisepass geklebt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremerhaven
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 07.06.2024
Stichwörter
Brhv