Registrierung aufgrund besonderer Sachkunde von Personen die Erlaubnisinhaber nach dem Rechtsberatungsgesetz sind
Wenn Sie Erlaubnisinhaber:in nach dem Rechtsberatungsgesetz sind, müssen Sie sich im Rechtsdienstleistungsregister registrieren.
Beschreibung
Erlaubnisinhaber:innen nach Rechtsberatungsgesetz (sogenannte Alterlaubnisinhaber:innen) können sich für die 3 Bereiche Inkassodienstleistungen, Rentenberatung und Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht registrieren lassen. Erlaubnisinhaber:innen, deren Erlaubnis sich auf andere Bereiche erstreckt oder deren Befugnisse über die in § 10 Abs. 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes geregelten Befugnisse hinausgehen, werden gesondert oder zusätzlich zu ihrer Registrierung als Rechtsbeistände oder Erlaubnisinhaber:innen registriert (registrierte Erlaubnisinhaber:innen) und entsprechend § 16 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes in das Rechtsdienstleistungsregister eingetragen. Sie dürfen unter ihrer bisher geführten Berufsbezeichnung Rechtsdienstleistungen in allen Bereichen des Rechts erbringen, auf die sich ihre Registrierung erstreckt. Rechtsdienstleistungen auf den Gebieten des Steuerrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes dürfen sie nur erbringen, soweit ihre Registrierung diese Gebiete ausdrücklich umfasst.
Ansprechpartner
Landgericht Bremen
Beschreibung
Direkte Ansprechpartner: Telefonverzeichnis (http://www.landgericht.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen136.c.1604.de)
Kontakt und Informationen zum Thema Geldwäscheprävention erhalten Sie über die Telefonnummern (0421) 361-94845 oder (0421) 361-61661.
Kontakt und Informationen zum Thema Rechtsdienstleistungsregister erhalten Sie über die Telefonnummer (0421) 361-94845.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 0421 - 361 0
E-Mail: office@landgericht.bremen.de
Internet
Weitere Informationen
Haupteingang: 13 Stufen.
Nach vorheriger Absprache kann Parkraum im Innenhof des Gerichtsgebäudes zur Verfügung gestellt werden. Die mit einem Tor versehene Einfahrt zum Innenhof befindet sich an der Ostertorstraße, erreichbar über die Dechanatstraße.
E
erforderliche Unterlagen
- Ein ausgefülltes Antragsformular auf Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsregister, gegebenenfalls nebst Anlage.
Die Formulare finden Sie unter Justizportal des Bundes und der Länder (rechtsdienstleistungsregister.de) beziehungsweise nutzen den zu gegebener Zeit zur Verfügung stehenden Onlineantrag.
- Original der Erlaubnisurkunde/n mit etwaigen Ergänzungen.
- Gegebenenfalls ergänzender Sachkundenachweis zum Nachweis der von der bisherigen Erlaubnis nicht erfassten Teilbereiche.
Der ergänzende Sachkundenachweis wird vorgelegt, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro für jeden Versicherungsfall.
- Im Falle von juristischen Personen oder Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit: Die oben genannten Nachweise müssen für jede qualifizierte Person gesondert beigebracht werden.
Formulare
Voraussetzungen
- Eine Berufshaftpflichtversicherung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie beantragen die Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister und reichen den Antrag zusammen mit den weiteren Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
Sobald sämtliche Voraussetzungen erfüllt und sämtliche Nachweise erbracht sind, nimmt die zuständige Behörde die Registrierung vor und veranlasst ihre öffentliche Bekanntmachung im Rechtsdienstleistungsregister. Sie erhalten einen Bescheid darüber, ob die Registrierung erfolgt ist.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
- Untersagung:
Personen oder Vereinigungen nach §§ 6, 7 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 Nr. 4 und 5 RDG kann die Erbringung von Rechtsdienstleistungen für längstens 5 Jahre dann untersagt werden, wenn dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen zum Nachteil der Rechtssuchenden erbracht werden.
- Rechtsdienstleistungsregister und öffentliche Bekanntmachung:
Gemäß § 16 RDG wird ein länderübergreifendes Rechtsdienstleistungsregister eingerichtet. Dieses dient der unentgeltlichen Information der Rechtssuchenden, der Personen, die Rechtsdienstleistungen anbieten, des Rechtsverkehrs und weiterer öffentlicher Stellen.
Im Rechtsdienstleistungsregister werden Personen, denen Rechtsdienstleistungen in einem oder mehreren der in § 10 Abs. 1 RDG genannten Bereiche oder Teilbereiche (Inkassodienstleistungen, Rentenberatung und Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht) erlaubt sind, und Personen oder Vereinigungen, denen die Erbringung von Rechtsdienstleistungen nach § 9 Abs. 1 RDG bestandskräftig untersagt wurde, öffentlich bekanntgemacht.
Die öffentliche Bekanntmachung nach § 16 Abs. 3 S. 1 RDG erfolgt mehrmals täglich durch eine zentrale Veröffentlichung aller Registrierungsbehörden auf diesen Seiten. Eine Löschung der öffentlich bekanntgemachten Daten erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 17 RDG.
- Rechtsbehelf/-mittel:
Widerspruch binnen eines Monats
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.02.2024