Meldung Aalbewirtschaftungspläne - kommerzieller Fischfang Entgegennahme

    Jahresmeldung über kommerziellen Aalfang abgeben

    Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen, müssen Sie für jeden Fangvorgang schriftliche Aufzeichnungen als Jahresmeldung an die obere Fischereibehörde senden.

    Beschreibung

    Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen, müssen Sie jeden Fangtag dokumentieren.

    Sie können die Jahresmeldung mithilfe des Online-Dienstes abgeben oder Ihre Aufzeichnungen postalisch an die Behörde versenden.

    In Ihrer Jahresmeldung geben Sie das Fanggebiet, das Fanggewicht der Aale, den prozentualen Anteil der Blankaale sowie die Art, Anzahl und die Einsatzzeit der verwendeten Fanggeräte an.

    Ansprechpartner

    Staatliches Fischereiamt Bremerhaven

    Beschreibung

    C

    Adresse

    Hausanschrift

    Fischkai 35

    27572 Bremerhaven

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    • Rollstuhlgerecht
    • Aufzug vorhanden
    • -

    • SEPA-Überweisung

    Bankverbindung

    Empfänger: Staatliches Fischereiamt Bremerhaven

    IBAN: DE82250500000106022916

    BIC: NOLADE2H

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag zur Registrierung
    • Fangmeldung

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie die Jahresmeldung online einreichen möchten:

    • Sie müssen sich nicht registrieren oder einen Account erstellen.
    • Sie füllen die Pflichtfelder des Onlinedienstes aus.
    • Sie erhalten eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene Mailadresse.

    Wenn Sie die Jahresmeldung postalisch einreichen möchten:

    • Sie fassen mit der Mustervorlage Ihre Fangtage zusammen und prüfen Ihre Angaben auf Vollständigkeit.
    • Sie senden dieses dann an die obere Fischereibehörde.
    • Sie sind verpflichtet die Dokumente bis zu 5 Jahre aufzubewahren.
    • Die obere Fischereibehörde nimmt Ihre Aufzeichnungen entgegen und prüft diese.
    • Gegebenenfalls werden Fragen mit Ihnen direkt geklärt.
    • Die Jahresmeldung wird dann von der Behörde im Fischereiregister eingetragen.

    Fristen

    Abgabe der Fangmeldung bis zum 28. Februar des folgenden Kalenderjahres.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 4 Wochen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Aalfischerei

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English