Staatlich anerkannte Erzieherin oder anerkannter Erzieher Anerkennung

    Staatliche Anerkennung als Erzieher:in beantragen

    Sie möchten nach der staatlichen Prüfung zum/zur Erzieher:in an einer Fachschule für Sozialpädagogik im Land Bremen anschließend die staatliche Anerkennung erlangen? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Der Beruf Erzieher:in ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet, Sie müssen eine bestimmte Qualifikation nachweisen, um in dem Beruf arbeiten zu dürfen. Wenn Sie in Bremen eine Fachschule für Sozialpädagogik mit der staatlichen Prüfung abgeschlossen und das Berufspraktikum erfolgreich absolviert haben, können Sie mit der staatlichen Anerkennung bundesweit in diesem Beruf arbeiten.

    Dafür müssen Sie sich mit allen notwendigen Unterlagen bei den zuständigen Landesbehörden (Senatorische Behörde für Kinder und Bildung – Referat 31 oder die öffentlichen Fachschulen für Sozialpädagogik) zum Berufspraktikum anmelden. 

    In Bremen wird die Urkunde der staatlichen Anerkennung durch die Senatorische Behörde für Kinder und Bildung - Referat 31 erteilt, sofern Sie die staatliche Prüfung zur Erzieherin/Erzieher im Land Bremen erlangt und anschließend in einem einjährigen Berufspraktikum Ihre berufliche Eignung nachgewiesen haben. 

    Die Erteilung der Urkunde der staatlichen Anerkennung erfolgt nach dem Bestehen eines Kolloquiums. Die Zulassung zum Kolloquium erfolgt auf Antrag, wenn alle notwendigen Nachweise erbracht worden sind.    

    Sofern Sie eine öffentliche Fachschule (Inge-Katz-Schule, Schulzentrum Blumenthal, BS Sophie-Scholl Bremerhaven) besucht haben, werden Sie im anschließenden Berufspraktikum zur staatlichen Anerkennung dort begleitet. 

    Haben Sie eine private Fachschule (Paritätisches Bildungswerk Bremen, ibs Bremen) besucht oder die staatliche Prüfung über eine Nicht-Schüler*innen-Prüfung erlangt, müssen Sie sich an die Senatorische Behörde für Kinder und Bildung – Referat 31 wenden.

    Ansprechpartner

    Die Senatorin für Kinder und Bildung | Referat 31 - Qualifizierung, Gewinnung und Sicherung sozialpädagogischer Fachkräfte

    Adresse

    Hausanschrift

    Rembertiring 8-12

    28195 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.04.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Unterlagen für das Berufspraktikum (Anerkennungsjahr):
      • Meldung zum Berufspraktikum (mind. 2 Monate vor Beginn)
      • Abschlusszeugnis der Fachschule
      • Lebenslauf
      • Arbeitsvertrag (als Fachkraft im Anerkennungsjahr)
      • Ausbildungsplan (6-8 Wochen nach Beginn)
      • Zwischenbeurteilung (zur Hälfte des Berufspraktikums) 
      • Abschlussbeurteilung (zum Ende des Berufspraktikums)
      • Antrag auf Zulassung zum Kolloquium
      • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
      • Praxisbericht
    • Unterlagen für das Berufseinstiegsjahr:
      • Meldung zum Berufseinstiegsjahr (mind. 2 Monate vor Beginn)
      • Abschlusszeugnis der Fachschule
      • Lebenslauf
      • Arbeitsvertrag (in Tätigkeit einer Erzieherin/Erzieher)
      • Qualifizierungsplan (6-8 Wochen nach Beginn) 
      • Differenzierte Beurteilung (nach 9 Monaten des Berufseinstiegsjahres) 
      • Antrag auf Anrechnung beruflicher Tätigkeiten auf das Berufspraktikum gemäß § 8 (2) 3 der Ordnung zur staatlichen Anerkennung von Erzieherinnen und Erziehern im Lande Bremen vom 16. Januar 2023 (AO)
      • Antrag auf Zulassung zum Kolloquium
      • Das Kolloquium erfolgt frühestens zwei Monate vor Beendigung und muss spätestens drei Monate nach Beendigung des Berufseinstiegsjahres durchgeführt werden 
      • Abschließende Bestätigung über das Ableisten eines zwölfmonatigen Berufseinstiegsjahres
    • Unterlagen bei Anrechnung beruflicher Tätigkeiten auf das Berufspraktikum gemäß § 8 der Ordnung zur staatlichen Anerkennung von Erzieherinnen und Erziehern im Lande Bremen vom 16. Januar 2023 (AO):
      • Antragsformular zur Anrechnung beruflicher Tätigkeiten auf das Berufspraktikum gemäß § 8 der Ausbildungsordnung. Der Antrag wird mit den vollständigen Unterlagen nach dem Zeitraum der absolvierten beruflichen Tätigkeit eingereicht.  
      • Abschlusszeugnis der Fachschule
      • Lebenslauf
      • Arbeitsvertrag
      • differenzierte Beurteilung/Arbeitszeugnis
      • evtl. Nachweise über Fortbildungen/Fachveranstaltungen
      • evtl. unterstützende Stellungnahme der Fachschule
      • evtl. Bestätigung der Praxiszeiten des Arbeitgebers 
      • Nach Bescheiderteilung folgt das Verfahren zur Zulassung zum Kolloquium.
      • Antrag auf Zulassung zum Kolloquium
      • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
      • Praxisbericht

    Voraussetzungen

    Sie haben die staatliche Prüfung an einer Fachschule für Sozialpädagogik in Bremen erlangt und danach erfolgreich das Berufspraktikum absolviert.

    Sie besitzen ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Für Personen, die zuvor eine öffentliche Fachschule (Inge-Katz-Schule, Schulzentrum Blumenthal, BS Sophie-Scholl Bremerhaven) im Land Bremen besucht haben, verbleibt die öffentliche Fachschule die für die Antragstellung zuständige begleitende Stelle.

    Bei Personen, die eine private Fachschule (Paritätisches Bildungswerk Bremen, ibs Bremen) oder die staatliche Prüfung als Nicht-Schüler*in erlangt haben, ist die Senatorische Behörde für Kinder und Bildung – Referat 31 für die Antragstellung die zuständige begleitende Stelle.

    Berufspraktikum als "Anerkennungsjahr"

    Wenn Sie das Berufspraktikum (sog. „Anerkennungsjahr“) absolvieren möchten, senden Sie bitte mindestens 2 Monate vor Beginn Ihre Meldung zum Berufspraktikum an die begleitende zuständige Stelle. Sie erhalten danach unaufgefordert eine Mitteilung über die Termine Ihrer Praxisbegleitenden Veranstaltungen.

    Nachdem zur Hälfte des Anerkennungsjahres eine Zwischenbeurteilung, in der ein voraussichtliches Bestehen des Berufspraktikums prognostiziert wird, bei der zuständigen begleitenden Stelle eingereicht wird, erhalten Sie danach den Antrag auf Zulassung zum Kolloquium.

    Wenn Sie das Berufspraktikum mit Erfolg abgeleistet und das Kolloquium bestanden haben, erhalten Sie die Urkunde der staatlichen Anerkennung durch die Senatorische Behörde für Kinder und Bildung - Referat 31.

    Berufseinstiegsjahr 

    Wenn Sie das Berufseinstiegsjahr absolvieren möchten, senden Sie bitte 2 Monate vor Beginn Ihre Meldung zum Berufseinstiegsjahr an die begleitende zuständige Stelle. Sie erhalten danach unaufgefordert eine Mitteilung über die Termine Ihrer Praxisbegleitenden Veranstaltungen.

    Nach 9 Monaten ist ein Antrag auf Anrechnung beruflicher Tätigkeiten auf das Berufspraktikum gemäß § 8 (2) 3 der Ordnung zur staatlichen Anerkennung von Erzieherinnen und Erziehern im Lande Bremen vom 16. Januar 2023 (AO) mit einer differenzierten Beurteilung, in der ein voraussichtliches Bestehen des Berufseinstiegsjahres prognostiziert wird, bei der zuständigen begleitenden Stelle einzureichen.

    Danach erhalten Sie den Antrag auf Zulassung zum Kolloquium. Wenn Sie das Berufseinstiegsjahr mit Erfolg abgeleistet und das Kolloquium bestanden haben, erhalten Sie die Urkunde der staatlichen Anerkennung durch die Senatorische Behörde für Kinder und Bildung - Referat 31.

    Berufliche Tätigkeit anrechen lassen

    Wenn Sie berufliche Tätigkeit auf das Berufspraktikum anrechnen lassen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt zur begleitenden zuständigen Stelle auf. Dort erhalten Sie dann entsprechende Antragsformulare und das weitere Verfahren wird mit Ihnen individuell besprochen.

    Nachdem Sie Ihre berufliche Tätigkeit auf das Berufspraktikum per Bescheid angerechnet bekommen haben, erhalten Sie danach den Antrag auf Zulassung zum Kolloquium.

    Wenn Sie die berufliche Tätigkeit das Berufspraktikum angerechnet bekommen und das Kolloquium bestanden haben, erhalten Sie die staatliche Anerkennung von der Senatorischen Behörde für Kinder und Bildung – Referat 31.    

    Fristen

    Keine Angabe.

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer kann durch erhöhtes Arbeitsaufkommen oder Komplexität der Prüfung schwanken.

    Kosten

    Keine Angabe

    Hinweise (Besonderheiten)

    Arbeiten als Pädagogische Fachkraft

    Sie können vielleicht ohne Anerkennung als Erzieherin oder Erzieher als sogenannte pädagogische Fachkraft arbeiten. Sie können dann z. B. in einer Kindertageseinrichtung arbeiten. Die zuständige Stelle oder Ihre Arbeitgeberin und Ihr Arbeitgeber informieren Sie über diese Möglichkeit. 

    Weitere Beratungsangebote

    Es gibt viele weitere Beratungsangebote. Diese finden Sie auf dem Portal Anerkennung in Deutschland.

    Lassen Sie sich von einer IQ-Beratungsstelle persönlich zu diesem Verfahren und Ihrer Qualifikation beraten. Die Beraterinnen und Berater helfen Ihnen auch vor der Antragstellung mit Ihren Unterlagen. Die Beratung ist kostenlos.

    Sie können auch die Hotline vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anrufen. Die Hotline beantwortet Ihnen Fragen zum Thema „Arbeiten und Leben in Deutschland“. 

    Telefonnummer: +49 30 1815-1111

    Sprechzeiten: Montag bis Freitag 08:00 – 18:00 Uhr (MEZ)

    Wenn Sie im Ausland sind: Über die Hotline erreichen Sie auch die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA). Dies bietet Ihnen vertiefte Beratung und Unterstützung im Anerkennungsverfahren und führt eine Standortberatung durch.

    Die Links zu den weiteren Beratungsangeboten finden Sie unter "Weitere Informationen".

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English