Staatlich anerkannte Kindheitspädagogin oder anerkannter Kindheitspädagoge Anerkennung

    Staatliche Anerkennung als Elementarpädagogin oder Elementarpädagoge beantragen

    Sie möchten Ihre staatliche Anerkennung als Elementarpädagogin/Elementarpädagoge erlangen? Dann müssen Sie sich in Bremen an die Senatorische Behörde für Kinder und Bildung-Referat 31 wenden.

    Beschreibung

    Der Beruf Elementarpädagog:in ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet, Sie benötigen die staatliche Anerkennung.

    In Bremen wird die staatliche Anerkennung durch die Senatorische Behörde für Kinder und Bildung- Referat 31- erteilt, sofern Sie ein:e Absolvent:in des Studiums der Fachbezogenen Bildungswissenschaften Schwerpunkt Elementarpädagogik (Bachelor of Arts) der Universität Bremen sind sowie den Nachweis der beruflichen Eignung in einem einjährigen Berufspraktikum oder den prüfungsmäßigen Nachweis praktischer Berufserfahrung erbracht haben. 

    Die Erteilung der staatlichen Anerkennung erfolgt nach Bestehen eines Kolloquiums. Die Zulassung zum Kolloquium erfolgt auf Antrag, wenn alle notwendigen Nachweise erbracht worden sind.

    Ansprechpartner

    Die Senatorin für Kinder und Bildung | Referat 31 - Qualifizierung, Gewinnung und Sicherung sozialpädagogischer Fachkräfte

    Adresse

    Hausanschrift

    Rembertiring 8-12

    28195 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.04.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Lebenslauf
    • Bachelorzeugnis
    • Praxisstellenmeldung

      2 Monate vor Beginn des Berufspraktikums

    • Positive Zwischen- und Abschlussbeurteilung der Praxiseinrichtung
    • Alternativ: Antrag auf Anrechnung beruflicher Tätigkeiten auf das Berufspraktikum

      Arbeitsvertrag und Arbeitszeugnis sind beizulegen.

    • Antrag auf Zulassung zum Kolloquium
    • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis

      Als Nachweis Ihrer persönlichen Eignung.

    • Kolloquiumsbericht

    Voraussetzungen

    Sie sind Absolvent:in des Studiums der Fachbezogenen Bildungswissenschaften Schwerpunkt Elementarpädagogik (Bachelor of Arts) der Universität Bremen und haben den Nachweis der beruflichen Eignung in einem einjährigen Berufspraktikum oder den prüfungsmäßigen Nachweis praktischer Berufserfahrung erbracht.

    Persönliche Eignung: Sie sind zuverlässig für die Arbeit als Elementarpädagog:in und haben keine Vorstrafen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie das reguläre Berufspraktikum absolvieren, senden Sie zwei Monate vor Beginn Ihre Praxisstellenmeldung an die Senatorische Behörde für Kinder und Bildung-Referat 31-. Dann werden Sie über die verpflichtenden praxisbegleitenden Veranstaltungen informiert. 

    Wenn Sie berufliche Tätigkeiten auf das Berufspraktikum anrechnen lassen, können Sie den Antrag auf Anrechnung im Anschluss an die Tätigkeit im Referat 31 stellen.

    Sie erhalten vom Referat 31 rechtzeitig den Antrag auf Zulassung zum Kolloquium, den Sie dann mit dem Kolloquiumsbericht abgeben. Nach erfolgreich bestandenem Kolloquium wird Ihnen die staatliche Anerkennung erteilt.

    Fristen

    Nach Beendigung des Studiums haben Sie 5 Jahre Zeit, die staatliche Anerkennung zu erlangen.

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate (Ab Eingang aller notwendigen Unterlagen.)

    Kosten

    Keine Angabe

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English