Staatlich anerkannte Sozialarbeiterin/ Sozialpädagogin oder anerkannter Sozialarbeiter/Sozialpädagoge
Sie möchten Ihre staatliche Anerkennung als Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin oder Sozialpädagoge/Sozialarbeiter erlangen? Dann müssen Sie sich in Bremen an die Senatorische Behörde für Kinder und Bildung-Referat 31 wenden.
Beschreibung
Der Beruf Sozialpädagog:in oder Sozialarbeiter:in ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet, Sie benötigen die staatliche Anerkennung, um in allen Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit tätig sein zu dürfen.
In Bremen wird die staatliche Anerkennung durch die Senatorische Behörde für Kinder und Bildung- Referat 31- erteilt, sofern Sie ein:e Absolvent:in des Studienganges Soziale Arbeit der Hochschule Bremen oder der Hochschule Bremerhaven oder der APOLLON Hochschule für Gesundheitswirtschaft GmbH sind und Sie Ihre berufliche Eignung in einem einjährigen Berufspraktikum nachgewiesen oder den prüfungsmäßigen Nachweis praktischer Berufserfahrung erbracht haben.
Die Erteilung der staatlichen Anerkennung erfolgt nach Bestehen eines Kolloquiums. Die Zulassung zum Kolloquium erfolgt auf Antrag, wenn alle notwendigen Nachweise erbracht worden sind.
Ansprechpartner
Die Senatorin für Kinder und Bildung | Referat 31 - Qualifizierung, Gewinnung und Sicherung sozialpädagogischer Fachkräfte
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 361 13222
E-Mail: office@bildung.bremen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Lebenslauf
- Bachelorzeugnis
- Praxisstellenmeldung
2 Monate vor Beginn des Berufspraktikums
- Positive Zwischen- und Abschlussbeurteilung der Praxiseinrichtung
- Alternativ: Antrag auf Anrechnung beruflicher Tätigkeiten auf das Berufspraktikum
Arbeitsvertrag und Arbeitszeugnis sind beizulegen.
- Antrag auf Zulassung zum Kolloquium
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
Als Nachweis Ihrer persönlichen Eignung.
- Kolloquiumsbericht
Voraussetzungen
Sie sind Absolvent:in des Studiengangs Soziale Arbeit der Hochschule Bremen oder der Hochschule Bremerhaven oder der APOLLON Hochschule für Gesundheitswirtschaft GmbH und Sie haben das einjährige Berufspraktikum erfolgreich beendet oder den prüfungsgemäßen Nachweis einjähriger praktischer Berufserfahrung erbracht.
Persönliche Eignung: Sie sind zuverlässig für die Arbeit als Sozialpädagog:in oder Sozialarbeiter:in und haben keine Vorstrafen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie das reguläre Berufspraktikum absolvieren, senden Sie zwei Monate vor Beginn Ihre Praxisstellenmeldung an die Senatorische Behörde für Kinder und Bildung-Referat 31-. Dann werden Sie über die verpflichtenden praxisbegleitenden Veranstaltungen informiert.
Wenn Sie berufliche Tätigkeiten auf das Berufspraktikum anrechnen lassen, können Sie den Antrag auf Anrechnung im Anschluss an die Tätigkeit im Referat 31 stellen.
Sie erhalten vom Referat 31 rechtzeitig den Antrag auf Zulassung zum Kolloquium, den Sie dann mit dem Kolloquiumsbericht abgeben. Nach erfolgreich bestandenem Kolloquium wird Ihnen die staatliche Anerkennung erteilt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
3 Monate (Ab Eingang aller notwendigen Unterlagen. In bestimmten Fällen kann die zuständige Stelle das Verfahren verlängern.)
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.02.2024