Errichtung von Anlagen Verlängerung der Genehmigung

    Verlängerung der Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen / Bremerhaven

    Sie können eine einmalige Verlängerung der Baugenehmigung bis zu zwei Jahren beantragen, wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Baugenehmigung vorliegt.

    Beschreibung

    Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Baugenehmigung vorliegt, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen.

    Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann die Baugenehmigung einmal um bis zu 2 Jahren verlängern, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben und der Antrag vor Fristablauf bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.

    Ansprechpartner

    Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Fährstraße 20

    27568 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung; Mo 09:00 - 17:00; Di-Fr 09:00 - 12:00; Wichtig: Aus organisatorischen Gründen ist zurzeit donnerstags keine Akteneinsicht möglich.

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Rollstuhlgerecht

    Aufzug vorhanden

    Der barrierefreie Zugang ist über den rechten Eingang an der Fährstraße möglich. Ein weiterer Aufzug in die oberen Etagen befindet sich den Flur entlang. Ein Behindertenparkplatz steht am Parkstreifen vor dem Eingang zur Verfügung.

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine einmalige Verlängerung um zwei Jahre sind:

    • das Vorliegen einer gültigen Baugenehmigung,
    • die Einhaltung der Verlängerungsfrist von drei Jahren seit Ausstellung der Baugenehmigung,
    • die nach § 3 der Bremischen Bauvorlagenverordnung eingereichten Unterlagen haben unverändert Gültigkeit,
    • die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert und
    • der Antrag ist vor Fristablauf bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Beantragen Sie die Verlängerung schriftlich (formlos). Geben Sie dabei an, auf welche Baugenehmigung sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht. Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.

    Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über die Baugenehmigung vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme der Antrag nicht beurteilt werden kann. Sie erhalten dann die Verlängerung der Baugenehmigung, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

    Die Verlängerung der Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie bereits nach der Antragstellung zu einer Gebührenvorauszahlung auf.

    Fristen

    Während der Laufzeit der Baugenehmigung ist eine einmalige Verlängerung der Baugenehmigung um bis zu zwei Jahre möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Die untere Bauaufsichtsbehörde soll entsprechend § 69 Absatz 3 der Bremischen Landesbauordnung innerhalb von zwölf Wochen über die Verlängerung der Baugenehmigung entscheiden, nachdem die Vollständigkeit des Antrags bestätigt wurde.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühr richtet sich nach § 1 der Kostenverordnung Bau, der Tarifziffer 101.08.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremerhaven

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 30.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English