Vorzeitige Aufnahme in die Grundschule beantragen / Bremerhaven
Sie möchten ihr Kind vorzeitig einschulen lassen?
Beschreibung
Wenn Ihr Kind im Jahr der Einschulung der schulpflichtigen Kinder erst nach dem 30.06. 6 Jahre alt wird und wenn Sie sich aufgrund des Entwicklungsstandes Ihres Kindes eine vorzeitige Einschulung vorstellen können, dann können Sie dies bei der zuständigen Grundschule beantragen. Als Antrag gilt für Kinder, die bis zum 30.09. eines Jahres 6 Jahre alt werden, die Anmeldung nach Einladung der zuständigen Grundschule. Für Kinder, die vom 01.10. bis 31.01. des Folgejahres 6 Jahre alt werden, ist ein formloser, schriftlicher Antrag an der zuständigen Grundschule notwendig.
Die pädagogischen Fachkräfte der Kindertageseinrichtung und die Schulleitung der Grundschule können Sie zum geeigneten Einschulungszeitpunkt Ihres Kindes beraten.
Ansprechpartner
Schulamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 09:00 - 12:00; Mo 14:00 - 17:00; Di 09:00 - 12:00; Mi 09:00 - 12:00; Do geschlossen; Fr 09:00 - 12:00; Des Weiteren können nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch oder per Mail) auch individuelle Zeiten angeboten werden. Erreichbarkeit per Telefon während der Öffnungszeiten: Anfragen zu Schüler-/Schülerinnen – Angelegenheiten unter Telefon 0471 590 2999 (Raum: 163/164/ 165) Anfragen zu Lehrkräfte–Angelegenheiten unter Telefon 0471 590 2700 (Raum: 158/167) Erreichbarkeit per Mail Allgemeine Anfragen zum Schulamt: schulamt@magistrat.bremerhaven.de Anfragen zu Schüler-/Schülerinnen–Angelegenheiten: schuelerangelegenheiten@magistrat.bremerhaven.de
Kontakt
Weitere Informationen
Zugang: über den Parkplatz des Stadthauskomplexes (Eingang rechts neben dem Hochhaus) - Aufzug ins 1. OG im Hochhaus
Parken: 6 Behindertenparkplätze im Bereich des Hochhauses
WC: 1. OG Raum 167b
Schulamt/Personal- und Schülerangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Mi 10:00 - 12:30; Do geschlossen; Fr 10:00 - 12:00; Termine am Nachmittag können nach vorheriger Terminabsprache vereinbart werden. Telefonische Erreichbarkeit ab 9:00 Uhr.
Kontakt
Telefon: 0471 590-2231
Fax: 0471 590-2029
Weitere Informationen
Zugang: über den Parkplatz des Stadthauskomplexes (Eingang rechts neben dem Hochhaus) - Aufzug ins 1. OG im Hochhaus
Parken: 6 Behindertenparkplätze im Bereich des Hochhauses
WC: 1. OG Raum 167b
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde des Kindes
- Optional (bei getrennt lebenden Erziehungsberechtigen obligatorisch):
- Sorgerechtsbeschluss oder Vollmacht des anderen Erziehungsberechtigten
Voraussetzungen
Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September eines Jahres 6 Jahre alt werden, können auf Antrag schulpflichtig werden. Als Antrag gilt die Anmeldung nach Einladung der zuständigen Grundschule. Die Anmeldung ist verbindlich und kann grundsätzlich nicht rückgängig gemacht werden.
Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 31. Januar des Folgejahres 6 Jahre alt werden, können auf schriftlichen Antrag schulpflichtig werden.
Eltern, deren Kinder im vorgenannten Zeitraum geboren sind, erhalten keine Einschulungsbenachrichtigung.
Über eine schulärztliche Empfehlung wird geprüft, ob das Kind schulreif ist. Geprüft wird, ob das Kind hinsichtlich seiner sprachlichen, kognitiven und sozialen Fähigkeiten durch den Unterricht und das übrige Schulleben nicht überfordert werden wird.
Rechtsgrundlage(n)
- Bremisches Schulverwaltungsgesetz (BremSchVwG)
- Verordnung über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in öffentliche allgemeinbildende Schulen
- Richtlinie über die Aufnahmekapazitäten und –modalitäten der allgemeinbildenden Schulen der Primarstrufe und Sekundarstufe I in der Stadt Bremerhaven (jährliche Anpassung)
Verfahrensablauf
Die Erziehungsberechtigten von Kindern, die vom 01.07. bis 30.09. eines Jahres 6 Jahre alt werden, erhalten eine Einschulungsbenachrichtigung von der Behörde. Sie melden auf Wunsch das Kind am von der Schule vorgegebenen Termin an, dies gilt als Antrag.
Die Erziehungsberechtigten von Kindern, die vom 01.10. bis 31.01. des Folgejahres 6 Jahre alt werden erhalten keine Einschulungsbenachrichtigung von der Behörde. Sie müssen zu der zuständigen Grundschule in der Anmeldezeit das Kind anmelden.
Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung insbesondere aufgrund des schulärztlichen Gutachtens. Die Schule kann über die Eltern gegebenenfalls. eine Stellungnahme von der Kindertageseinrichtung anfordern.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bremerhaven
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.02.2024