Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer Unterstützung

    Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen / Bremerhaven

    Ihr Kind hat Probleme im Alltag oder in seiner Entwicklung? Sie als Elternteil können Ihrem Kind alleine nicht helfen? Dann kann ein Erziehungsbeistand Ihr Kind unterstützen.

    Beschreibung

    Ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer kann einem Kind oder einem Jugendlichen im Alltag, im Umgang mit seinen Eltern und bei sozialen Problemen helfen. 
    Mögliche Hilfen sind: 

    • Gespräche über Probleme, Ängste und Verhalten
    • Hilfe bei der Aufarbeitung von belastenden Erfahrungen
    • Unterstützung bei der Problemlösung mit der Familie, Freunden, Lehrkräften oder anderen Personen
    • Unterstützung bei Behördengängen
    • Bei älteren Jugendlichen gibt es noch weitere Hilfen: Unterstützung bei der Arbeits- und Wohnungssuche
    • Hilfe bei der Loslösung von den Eltern
    • Hilfe zur Verselbständigung

    Hinweis: Im Unterschied zur "sozialpädagogischen Familienhilfe" konzentriert ein Erziehungsbeistand seine Hilfe weitgehend auf das betreffende Kind oder den jungen Menschen. Er bezieht, wenn möglich, das soziale Umfeld mit ein.
    Es handelt sich um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten.

    Ansprechpartner

    Amt für Jugend, Familie und Frauen/Stadtteilbüro Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Brookstraße 1

    27580 Bremerhaven

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Zugang: über den Weg von der Brookstr. zum Eingang in den Aufzug auf der linken Seite oder über Haupteingang (weiter in Richtung Innenhof)
    Parken: keine ausgewiesenen Behindertenparkplätze
    WC: im EG

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Jugend, Familie und Frauen/Stadtteilbüro Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Obere Bürger 39a

    27568 Bremerhaven

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Jugend, Familie und Frauen/Stadtteilbüro Süd

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf der Bult 20

    27574 Bremerhaven

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Zugang: über den Haupt- oder Hintereingang
    Parken:
    keine ausgewiesenen Behindertenparkplätze
    WC:
    im EG

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis/Reisepass

      Bei einer Beglaubigung eines deutschen Personalausweises/Reisepasses ist ein schriftlicher Nachweis mitzubringen, wofür diese Beglaubigung benötigt wird.

    • Nachweis über das Sorgerecht

      Zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht.

    Voraussetzungen

    • Sie sind die personensorgeberechtige Person für ein Kind (Eltern oder Vormund)
    • Sie können nicht alle gewährleisten, dass es dem Kind gut geht
    • Die Hilfe durch einen Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer ist geeignet und notwendig. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf. 
    • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies kann zum Beispiel ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer für Ihr Kind sein. 
    • Wenn diese Hilfe in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung. 
    • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind. Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
    • Das Jugendamt beauftragt einen freien Träger der Wohlfahrtspflege. Dort ist der Erziehungsbeistand oder der Betreuungshelfer angestellt.

    Fristen

    Keine Angabe

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist individuell.

    Kosten

    Bei ambulanten Hilfen zur Erziehung entstehen für die antragstellende Person keine Kosten. Die Kosten übernimmt das Jugendamt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremerhaven

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 22.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English