Bescheinigung zur Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen beglaubigen lassen

    Sie wollen mit Betäubungsmitteln in ein anderes Land reisen? Die notwendige Bescheinigung dafür müssen Sie beglaubigen lassen.

    Beschreibung

    Als Patient:in dürfen Sie Betäubungsmittel, die Ihr Arzt Ihnen verschrieben hat, in der für die Dauer einer Reise angemessenen Menge als Reisebedarf aus- oder einführen. Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens können Sie ärztlich verschriebene Betäubungsmittel mitnehmen, sofern Ihnen eine von der behandelnden Ärzt:in ausgefüllte Bescheinigung vorliegt. Diese Bescheinigung müssen Sie vor Antritt der Reise beglaubigen lassen. Diese Regelung gilt auch, wenn Sie Betäubungsmittel mitführen, die zwar im Herkunftsland, nicht aber im Zielland verschreibungsfähig sind.

    Die Mitnahme von Betäubungsmitteln durch beauftragte Personen ist nicht zulässig. Bei Reisen außerhalb des "Schengen-Raums" sollten Sie die Rechtslage in dem zu bereisenden Land vor Antritt der Reise abklären. Danach müssen Sie sich von Ihrer Ärzt:in eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen lassen.

    Auch beim Mitführen von bestimmten Substitutionsmitteln (zum Beispiel Methadon) sollten Sie sich als Patient vor Reiseantritt bei der jeweils zuständigen diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland erkundigen.

    Als Ärzt:in, Zahnärzt:in oder Tierärzt:in dürfen Sie Betäubungsmittel im Rahmen karitativer Auslandseinsätze (zum Beispiel Ärzte ohne Grenzen) oder als ärztlichen Praxisbedarf im grenzüberschreitenden Verkehr mitführen, wenn Sie diese in angemessenen Mengen und zum Zwecke der ärztlichen Berufsausübung oder ersten Hilfeleistung verwenden. Sie müssen sich als Ärzt:in ausweisen können (Arztausweis). Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der diplomatischen Vertretung des Bestimmungslandes, ob die Betäubungsmittel mitgenommen werden können und gegebenenfalls Genehmigungen erforderlich sind.

    Ansprechpartner

    Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz | Referat 23 Pharmazie, Medizinprodukte und Umwelthygiene

    Adresse

    Hausanschrift

    Faulenstraße 9/15

    28195 Bremen

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung
    • Mehrsprachige Bescheinigung bei Reisen in Länder außerhalb des Schengen-Raums
    • Bitte beachten Sie, dass für jedes verschriebene Betäubungsmittel eine gesonderte Bescheinigung erforderlich ist .

    Voraussetzungen

    • Wohnsitz im Land Bremen.
    • Vollständig vom Arzt ausgefüllte, unterschriebene und mit Praxisstempel versehene Bescheinigung (ohne Korrekturen, TippEx, etc.).
    • Bitte vereinbaren Sie mindestens 2 Wochen vor Abreise einen Termin - gerne per Mail über pharmazie@gesundheit.bremen.de.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    1. Wenn Sie als Patient:in aufgrund ärztlicher Verschreibung erworbene Betäubungsmittel bei einer Reise in Länder des Schengener Abkommens mitführen möchten:
      • Laden Sie die „Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung“ auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herunter und bitten Sie Ihre behandelnde Ärzt:in, diese auszufüllen. Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?" - "Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte - Reisen mit Betäubungsmitteln".
      • Lassen Sie die Bescheinigung durch die oberste Landesgesundheitsbehörde auf Grundlage der ärztlichen Verschreibung beglaubigen.
      • Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.
      • Die Bescheinigung müssen Sie bei der Reise mitführen. Sie ist maximal 30 Tage gültig.

    1. Bei Reisen in andere Länder:
      • Informieren Sie sich vorab über die im Zielland geltenden Regelungen.
      • Laden Sie das Muster für eine mehrsprachige Bescheinigung auf der Internetseite des BfArM herunter und bitten Ihre verschreibende Ärzt:in, es auszufüllen. Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?" - "Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte - Reisen mit Betäubungsmitteln".
      • Die Bescheinigung enthält Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise.
      • Lassen Sie anschließend die Bescheinigung durch die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde beglaubigen.
      • Die Bescheinigung müssen Sie bei der Reise mitführen.
    • Bitte vereinbaren Sie mindestens 2 Wochen vor Abreise einen Termin. Gerne per Mail über pharmazie@gesundheit.bremen.de.

    Fristen

    Der Termin sollte spätestens ca. 2 Wochen vor Abreise vereinbart werden.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn die Bescheinigung richtig ausgestellt ist, werden ungefähr 10 Minuten vor Ort an dem zuvor vereinbarten Termin benötigt.

    Kosten

    Die Beglaubigung der Bescheinigung ist in der Regel kostenfrei.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English