Schülerbeförderung Erstattung

    Antrag auf Schüler-Einzelbeförderung stellen

    Die Erziehungsberechtigten können für ihre Kinder in Ausnahme eine Schüler-Einzelbeförderung in Anspruch nehmen.

    Beschreibung

    Die Schüler-Einzelbeförderung kann im Ausnahmefall von den Erziehungsberechtigten in Anspruch genommen werden, deren Kinder einen der folgenden sonderpädagogischen Förderbedarfe haben:

    • Körperlich motorische Entwicklung
    • Geistige Beeinträchtigung
    • Sozial emotionale Entwicklung im Förderzentrum
    • Hören bei Beschulung im Förderzentrum
    • Sehen bei Beschulung im Förderzentrum

    Die Schüler:innen werden mit dem Taxi morgens von zu Hause abgeholt und nach Unterrichtsende wieder nach Hause gebracht.

    Ansprechpartner

    Die Senatorin für Kinder und Bildung | Referat 24 - Schulbetrieb, Schulentwicklung, Beratung und Aufsicht –Allgemeinbildende Schulen–

    Adresse

    Hausanschrift

    Rembertiring 8-12

    28195 Bremen

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.04.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag und drei Angebote für die Strecke vom Wohnort zur Schule und zurück.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sonderpädagogische Förderbedarfe in geistiger Beeinträchtigung, körperlich motorischer Entwicklung, Hören und Sehen oder sozial emotionaler Entwicklung im Förderzentrum.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Falls die Integration in der Sammelbeförderung nicht möglich sein sollte, wenden sich die Erziehungsberechtigten an die Schule, beziehungsweise werden im Vorfeld bereits auch von der Schule angesprochen, ob sie die Einzelbeförderung für ihre Kinder nutzen möchten.

    Es muss ein Antrag ausgefüllt und drei Angebote zur Beförderung von Taxiunternehmen eingeholt werden. Alles zusammen wird an die Schule zurückgegeben, die Schule gibt eine Stellungnahme ab und reicht es an die zuständige Stelle bei der Senatorin für Kinder und Bildung zur weiteren Bearbeitung weiter. Dieses tritt mit dem kostengünstigsten Unternehmen in Kontakt, um die Beförderung zu organisieren. Die Erziehungsberechtigten bekommen einen Bescheid. Das Taxiunternehmen setzt sich mit den Erziehungsberechtigten in Verbindung um mitzuteilen, wann ihr Kind künftig vom Wohnort zur Schule abgeholt und wann es nach Unterrichtsende wieder zu Hause sein wird.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist variabel, da zuerst die Möglichkeit der Sammelbeförderung geprüft wird. Falls dieses nicht möglich ist, wird die Einzelbeförderung organisiert.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 13.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English