Schuleingangsuntersuchung
Das Bremische Schulgesetz verpflichtet zur Teilnahme an einer schulärztlichen Untersuchung bei Einschulung.
Beschreibung
Wenn Ihr Kind schulpflichtig wird, muss es vor Schulbeginn an einer schulärztlichen Untersuchung (Schuleingangsuntersuchung) teilnehmen. Diese Untersuchung ist für alle Kinder verpflichtend. Sie dient dazu die Schulbereitschaft festzustellen, die Eltern hinsichtlich der Einschulung zu beraten und festgestellte schulrelevante Förderbedarf an die Schule weiterzugeben.
Die Mitarbeiter des schulärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes entscheiden nicht darüber, ob das Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird.
Eine Schuleingangsuntersuchung wird auch bei einer vorzeitigen Einschulung vor dem Beginn der Schulpflicht durchgeführt.
Zuständigkeit
- Herr Simon WalzAbschnittsleiter Gesundheitsfachkräfte
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Gesundheitsamt
Horner Straße 60-70
28203 Bremen
E-Mail: simon.walz@gesundheitsamt.bremen.de
Telefon: 0176 16607720 - Herr Günther WiesenbergAbschnittsleiter Gesundheitsfachkräfte
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Gesundheitsamt
Horner Straße 60-70
28203 Bremen
E-Mail: guenther.wiesenberg@gesundheitsamt.bremen.de
Telefon: 0176 16607720
Ansprechpartner
Gesundheitsamt Bremen I Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprech- und Beratungszeiten: Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst ist Dienstag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr über die Geschäftsstelle erreichbar.
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
- Rollstuhlgerecht
- Aufzug vorhanden
Außenstelle Team Vegesack
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 361 7591 oder +49 421 361 96807
Außenstelle Team Borgfeld / Horn-Lehe
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 361 14342 oder +49 421 361 14342 (freitags)
Fax: +49 421 3610000
Außenstelle Team Gröpelingen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 361 89464 oder +49 421 361 89476
erforderliche Unterlagen
- Vorsorgeuntersuchungsheft (gelbes Heft)
- Impfdokument
- Arzt- oder Krankenhausberichte
- Sofern vorhanden.
- Brille, Heilhilfsmittel
- Sofern vorhanden.
Voraussetzungen
- Ihr Kind ist schulpflichtig.
- Ihr Kind soll vorzeitig eingeschult werden.
- Meldeadresse in Bremen.
- Kinder mit Behinderungen können auf Antrag ein Jahr früher an der Untersuchung teilnehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Die Eltern erhalten eine schriftliche Einladung zur Schuleingangsuntersuchung.
- Die Untersuchung findet regional in den Stadtteilen statt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.07.2024
Stichwörter
Einschulungsuntersuchung