Einzelprojektförderung im Bereich Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderung von Einzelprojekten im Bereich Integration beantragen / Bremerhaven
Wenn Sie ein Projekt zur Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung dafür beantragen.
Beschreibung
Die Stadt Bremerhaven versteht Integration als Prozess zur Verwirklichung von chancengleicher Teilhabe aller in Bremerhaven lebender Menschen unabhängig von nationaler, kultureller und/oder ethnischer Zugehörigkeit.
Sollten Sie ein Projekt zur Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte planen, haben Sie die Möglichkeit, bei der Stadt Bremerhaven eine Förderung dafür zu beantragen.
Zuständigkeit
- Herr Manuel Kramer E-Mail: Manuel.Kramer@magistrat.bremerhaven.de
Telefon: +49 471 590 3072 - Frau Kristina Steinig E-Mail: Kristina.Steinig@magistrat.bremerhaven.de
Telefon: +49 471 590 2670 - Frau Melanie Zylka E-Mail: Melanie.Zylka@magistrat.bremerhaven.de
Telefon: +49 471 590 2415
Ansprechpartner
Sozialreferat
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 471 590-3072
Internet
Weitere Informationen
- Rollstuhlgerecht
- Aufzug vorhanden
- SEPA-Überweisung
erforderliche Unterlagen
- Die benötigten Unterlagen ergeben sich aus den Musterformularen für den Projektantrag
Formulare
Voraussetzungen
- Zuwendungen zu Projektförderungen können von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und von juristischen Personen des privaten Rechts, insbesondere eingetragenen Vereinen beantragt werden. Für die Antragstellung müssen die Formulare der Rahmenrichtlinie verwendet werden. Projektmittel können immer nur für das laufende Haushaltsjahr gewährt werden.
- Dem Antrag ist neben der Erklärung zum Maßnahmenbeginn ein Finanzierungsplan beizufügen, der die maßgeblichen Einnahmen und Ausgaben enthält. Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Als Beginn des Vorhabens gilt in der Regel der Abschluss eines der Maßnahme zuzuordnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages (ohne Rücktrittsrecht).
Rechtsgrundlage(n)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
- Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Förderung von Chancengleichheit und Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund sowie zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch die Stadt Bremerhaven
- Rahmenrichtlinie für die Bewilligung, Auszahlung und Kontrolle von Zuwendungen an Stellen außerhalb der Stadtverwaltung
- Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BremVwVfG)
Verfahrensablauf
- Für die Förderung muss ein Antrag gestellt werden. Die Formulare der Rahmenrichtlinie stehen als Downloads zur Verfügung.
- Die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare sind im Original per Post oder persönlich an das Sozialreferat zu übermitteln. Dort wird der Antrag anschließend geprüft und über ihn entschieden.
- Nach Abschluss eines Projektes muss dem Sozialreferat zeitnah (in der Regel innerhalb von sechs Wochen) ein Verwendungsnachweis, sowie ein ausführlicher Sachbericht übersendet werden. Auch dafür steht ein Formular zum Download zur Verfügung.
Fristen
- Anträge für Ganzjahres-Projekte sind grundsätzlich schriftlich bis 31. Oktober des laufenden Kalenderjahres für das Folgejahr zu stellen. Dem Antrag ist eine Erklärung beizufügen, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde.
- Anträge, die nicht ein ganzes Jahr umfassen, können laufend gestellt werden. Sie sind grundsätzlich jedoch spätestens zwei Monate vor Maßnahmebeginn einzureichen.
Bearbeitungsdauer
Keine Angabe.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Bremerhaven
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.02.2024