Einzelprojektförderung im Bereich Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

    Förderung von Einzelprojekten im Bereich Integration beantragen / Bremerhaven

    Wenn Sie ein Projekt zur Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung dafür beantragen.

    Beschreibung

    Die Stadt Bremerhaven versteht Integration als Prozess zur Verwirklichung von chancengleicher Teilhabe aller in Bremerhaven lebender Menschen unabhängig von nationaler, kultureller und/oder ethnischer Zugehörigkeit.

    Sollten Sie ein Projekt zur Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte planen, haben Sie die Möglichkeit, bei der Stadt Bremerhaven eine Förderung dafür zu beantragen.

    Zuständigkeit

    • Herr Manuel Kramer      E-Mail: Manuel.Kramer@magistrat.bremerhaven.de
            Telefon: +49 471 590 3072
    • Frau Kristina Steinig      E-Mail: Kristina.Steinig@magistrat.bremerhaven.de
            Telefon: +49 471 590 2670
    • Frau Melanie Zylka      E-Mail: Melanie.Zylka@magistrat.bremerhaven.de
            Telefon: +49 471 590 2415

    Ansprechpartner

    Sozialreferat

    Adresse

    Hausanschrift

    Hinrich-Schmalfeldt-Straße 42

    27576 Bremerhaven

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    • Rollstuhlgerecht
    • Aufzug vorhanden

    • SEPA-Überweisung

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Die benötigten Unterlagen ergeben sich aus den Musterformularen für den Projektantrag

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Zuwendungen zu Projektförderungen können von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und von juristischen Personen des privaten Rechts, insbesondere eingetragenen Vereinen beantragt werden. Für die Antragstellung müssen die Formulare der Rahmenrichtlinie verwendet werden. Projektmittel können immer nur für das laufende Haushaltsjahr gewährt werden.
    • Dem Antrag ist neben der Erklärung zum Maßnahmenbeginn ein Finanzierungsplan beizufügen, der die maßgeblichen Einnahmen und Ausgaben enthält. Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Als Beginn des Vorhabens gilt in der Regel der Abschluss eines der Maßnahme zuzuordnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages (ohne Rücktrittsrecht).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Für die Förderung muss ein Antrag gestellt werden. Die Formulare der Rahmenrichtlinie stehen als Downloads zur Verfügung.
    • Die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare sind im Original per Post oder persönlich an das Sozialreferat zu übermitteln. Dort wird der Antrag anschließend geprüft und über ihn entschieden.
    • Nach Abschluss eines Projektes muss dem Sozialreferat zeitnah (in der Regel innerhalb von sechs Wochen) ein Verwendungsnachweis, sowie ein ausführlicher Sachbericht übersendet werden. Auch dafür steht ein Formular zum Download zur Verfügung.

    Fristen

    - Anträge für Ganzjahres-Projekte sind grundsätzlich schriftlich bis 31. Oktober des laufenden Kalenderjahres für das Folgejahr zu stellen. Dem Antrag ist eine Erklärung beizufügen, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde. - Anträge, die nicht ein ganzes Jahr umfassen, können laufend gestellt werden. Sie sind grundsätzlich jedoch spätestens zwei Monate vor Maßnahmebeginn einzureichen.

    Bearbeitungsdauer

    Keine Angabe.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremerhaven

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.09.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English